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Seit dem 21. Dezember 2012 schreibt die EU-Gleichstellungsrichtlinie Unisex-Tarife in den Versicherungen vor. Die Versicherungsbeiträge müssen danach für Männer und Frauen gleich sein. In der privaten Krankenversicherung sind die Behandlungskosten für Frauen in der Regel höher als für Männer. Das führte dazu, dass vor Einführung der Unisex-Tarife Frauen um bis zu 25 Prozent höhere Prämien zahlen mussten.
Männer müssen bei einem Unisex-Vertrag in der privaten Krankenversicherung hingegen um bis zu 30 Prozent höhere Beiträge zahlen. Die neue Kalkulation der Beiträge gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden. Ältere Verträge genießen Bestandsschutz und behalten ihre Beitragskalkulation bei.
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