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Versicherungsnehmer sind verpflichtet, fällige Beiträge fristgerecht an ihre Krankenversicherung zu überweisen. Dabei kann der Versicherte wählen, ob er die Überweisung monatlich, quartalsweise oder jährlich tätigen möchte. Im Gegenzug verpflichtet sich die Krankenversicherung, für medizinische Leistungen aufzukommen.
Wenn der Versicherte die Beitragszahlungen nicht leistet, kommt es zu einem Zahlungsverzug. In der Regel leitet die Versicherung daraufhin ein Mahnverfahren ein, welches mit einer ersten Mahnung beginnt und dazu auffordert, die ausstehende Zahlung innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Zahlt er seine Beiträge mehrere Monate lang nicht, kann die Versicherung seinen Tarif auf einen Notlagentarif umstellen, der nur für akute Behandlungen leistet.