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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Stattdessen bezahlen Patienten den Arzt oder psychologische Psychotherapeuten für solche Leistungen privat. Sie werden daher auch als Selbstzahlerleistungen bezeichnet.

Zu den angebotenen Leistungen zählen etwa Ultraschalluntersuchungen, die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung eines Glaukoms, eine professionelle Zahnreinigung sowie der PSA-Test zur Früherkennung von Prostata-Krebs.

Darüber hinaus müssen gesetzlich Versicherte in der Regel auch die Gebühren für Atteste und Gutachten selbst bezahlen.

Beispiele für IGeL-Leistungen

  • Akupunktur in der Schwangerschaft
  • Atteste und Gutachten
  • Impfung für eine Urlaubsreise
  • Messung des Augeninnendrucks
  • Professionelle Zahnreinigung
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostata-Krebs
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Ergänzende Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen

In der Regel keinen wissenschaftlichen Beleg für einen Nutzen

Die Krankenkassen übernehmen die IGeL-Leistungen nicht, weil es meist keinen nachweisbaren Nutzen für die jeweilige Therapie oder Vorsorge gibt. Die Kassen betreiben das Online-Portal IGeL-Monitor. Hier können sich Versicherte näher zu einzelnen Leistungen informieren.

IGeL-Leistungen als Zusatzleistungen

Einige Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen IGeL-Leistungen als freiwillige Zusatzleistungen – etwa eine professionelle Zahnreinigung. Im CHECK24 Krankenkassenvergleich können Sie die Zusatzleistungen der einzelnen Kassen miteinander vergleichen. Oft lohnt es sich die Krankenkasse zu wechseln.

Patient muss Vertrag unterschreiben

Bevor der Arzt eine IGeL-Leistung erbringt, muss der Patient einen schriftlichen Vertrag unterschreiben. Daraus müssen die Kosten der Behandlung klar hervorgehen.

Wurde kein Vertrag abgeschlossen, ist der Patient auch nicht verpflichtet, die Leistung zu bezahlen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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