Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pkv@check24.de
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahren
Beamte und Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe, mit der sich ein Dienstherr (etwa Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden) an den Kosten für eine Krankheit finanziell beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Familienstand des Beihilfeberechtigten, während meist auch Ehepartner bis zu einem bestimmten Einkommen und Kinder beihilfeberechtigt sind.
Den Teil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird, muss der Beamte mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Dabei dürfen die Aufwendungen der Beihilfe zusammen mit den Leistungen der privaten Krankenversicherung die Grenze von hundert Prozent der Kosten nicht übersteigen.