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Alternative Medizin

Unter alternativer Medizin oder alternativen Therapien versteht man ein breites Spektrum an Behandlungsmethoden, die über die klassische evidenzbasierte Schulmedizin hinausgehen. Im Gegensatz zur Schulmedizin ist die Wirksamkeit der Methoden wissenschaftlich meist nicht belegt. Sie gehören daher größtenteils nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beispiele für alternative Medizin

Homöopathie

Homöopathie ist eine komplementärmedizinische Behandlungsmethode. Die Alternativmedizin basiert auf dem Ähnlichkeitsprinzip, d. h. es werden geringe Dosen von Substanzen verabreicht, die bei gesunden Probanden die betreffenden Symptome verursachen. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in unserem Lexikoneintrag über Homöopathie.

Osteopathie

Osteopathie ist eine ganzheitliche und manuelle Methode, die sich auf den Skelettapparat und die Psyche des Menschen fokussiert. In der osteopathischen Therapie herrscht die Annahme, dass sich die einzelnen Körperfunktionen gegenseitig beeinflussen und Erkrankungen auf andere Bereiche des Körpers übertragen werden können. Die Therapeuten bzw. Osteopathen verzichten auf medizinische Geräte und setzen stattdessen auf spezifische Griff- und Massagetechniken, um etwa Verspannungen zu lösen oder Schmerzen zu lindern. Da die Osteopathie als eine sanfte Behandlungsform gilt, ist sie auch für Kinder gut geeignet.

In den meisten Fällen werden osteopathische Behandlungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, es gibt jedoch einige Krankenkassen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten beteiligen.

Blutegeltherapie

Bei der Blutegelbehandlung (auch Hirudotherapie) kommen speziell gezüchtete Egel zum Einsatz. Sie werden auf die Haut des Patienten gesetzt und saugen kleine Mengen Blut heraus. Diese Form der alternativen Medizin wird u. a. zur Schmerzlinderung, Entzündungshemmung oder auch bei Bluthochdruck eingesetzt. In unserem Ratgeber zur Blutegeltherapie erhalten Sie weitere Informationen zu dem Ablauf, der Wirkung und den Kosten der Behandlung.

Akupunktur

Die Akupunktur ist eine Therapieform aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), bei der feine Nadeln in bestimmte Punkte des Körpers gestochen werden. Bei chronischen Kniegelenks- oder Rückenschmerzen ist eine Akupunktur-Behandlung seit 2007 eine Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte dies 2006 beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schmerzen seit mindestens einem halben Jahr bestehen.

Auch bei der Akupunktur für chronische Schmerzen ist die Anzahl der Behandlungen, die von der Krankenversicherung übernommen werden, pro Jahr begrenzt.

Chiropraktik

Die Chiropraktik fokussiert sich auf die Wirbelsäule und Gelenke des Menschen. Sie findet insbesondere bei Schmerzen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats Anwendung. Chiropraktiker sind Heilpraktiker mit einer speziellen Zusatzausbildung, sodass die Behandlung i. d. R. nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt ist. In unserem Ratgeber für Chiropraktik erhalten Sie mehr Informationen zu der Behandlung und den Kosten der Therapie.

Eigenbluttherapie

Der Eigenbluttherapie liegt die Annahme zugrunde, dass das eigene Blut vom menschlichen Körper als Fremdreiz betrachtet wird. Bei der Behandlung wird das Blut in den Muskel injiziert und soll dadurch eine Immunreaktion auslösen. Dabei kann das Blut je nach Behandlungsform mit Ozon oder Echinacea angereichert werden. Die Therapie soll beispielsweise bei chronischen Infekten, Allergien und Asthma helfen. Aufgrund der Infektionsgefahr und einiger Nebenwirkungen gibt es jedoch auch Kritik an der Methode. Ähnlich wie bei den anderen alternativen Therapien gibt es einige Krankenkassen, die die Behandlung anteilig oder sogar vollständig übernehmen.

Ayurveda

Ayurveda wird bereits seit über 2000 Jahren in der traditionellen indischen Medizin praktiziert. Die Heilkunst verfolgt ein Gesamtkonzept aus den Bereichen Lebensweise, Bewegung und Ernährung. Der Fokus liegt nicht auf einzelnen Organen, sondern vielmehr auf dem Menschen als Ganzes. Die Behandlungen bestehen beispielsweise aus spezifischen Kuren, Massagen, Aromatherapien und einer individuellen Ernährungsweise. Ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, ist auch hier von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.

Bachblütentherapie

Die Bachblütentherapie geht auf den Arzt Edward Bach zurück, welcher zu Beginn des 20. Jahrhunderts 38 Blüten analysiert und ausgewählt hat. Die Blüten sollen bei verschiedenen Krankheitsbildern helfen und die Krankheitsursache beheben. Die Therapie wirkt auf emotionaler Basis, d. h. die Blüten können nicht vor Bakterien oder anderen Krankheitserregern schützen. Welche der Blüten für die Therapie verwendet werden, ist von dem jeweiligen Patienten abhängig. Auch bei dieser Behandlungsmethode ist der Status quo, dass sie grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt ist.

Phytotherapie

Die Phytotherapie basiert auf der Behandlung mit Arzneipflanzen und deren Bestandteilen. Dazu gehören beispielsweise Tee, Säfte, Pulver, Salben oder auch ätherische Öle. In der Behandlungsmethode spielen die Auslösezeit und -form eine wichtige Rolle, da sie bei den einzelnen Heilmitteln sehr unterschiedlich ausfallen können. Auch die medizinische Tradition ist von Bedeutung, da etwa die chinesische Medizin andere Inhaltsstoffe und Zubereitungen einsetzt als die ayurvedische. Die Phytotherapie ist teilweise wissenschaftlich anerkannt und gilt bei Ärzten als beliebter Zusatz zur klassischen Behandlung. Dennoch gehört auch diese alternative Heilmethode nicht zu den Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Für einzelne Therapien der Alternativmedizin übernehmen einige Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise, beispielsweise in Form von Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen. Die Behandlung muss in der Regel durch einen zugelassenen Arzt erfolgen und die Kosten werden nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Jahr bezuschusst. Behandlungen bei einem Heilpraktiker zahlen die Kassen normalerweise nicht.

Mit unserem CHECK24 Vergleich für Krankenkassen sehen Sie, welche Kasse attraktive Zusatzleistungen für alternative Medizin bietet. Neben der gesetzlichen Versicherung besteht die Option einer Heilpraktikerversicherung, mit welcher sämtliche Zusatzleistungen abgedeckt werden können.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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