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mehr erfahrenDer Begriff allgemeinärztliche Behandlung kann zwei unterschiedliche Bereiche bezeichnen:
Der Allgemeinmediziner überweist die Patienten an einen Facharzt. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung immer eine medizinische Grundversorgung. Dabei erstreckt sich die allgemeinärztliche Behandlung auf die Bereiche Notfallmedizin, Akut-und Langzeitversorgung sowie Rehabilitation und Prävention.
Im Rahmen einer medizinischen Grundversorgung kann jedoch keine Rücksicht auf Sonderwünsche genommen werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Patient bei einem stationären Krankenhausaufenthalt keinen Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt oder auf ein Einzelzimmer hat. Möchte er solche Sonderleistungen in Anspruch nehmen, muss er die entsprechenden Mehrkosten selbst zahlen. Gesetzlich Versicherte werden im Rahmen der allgemeinärztlichen Behandlung immer vom diensthabenden Arzt behandelt. Seit dem Jahr 2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung den Basistarif.
Privatversicherte Patienten, die im Basistarif versichert sind, haben ebenfalls nur Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Privatversicherte mit einem besseren Tarif erhalten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine privatärztliche Behandlung. Das bedeutet, dass sich Patienten – abhängig vom gewählten Tarif – zum Beispiel frei einen Arzt aussuchen können oder Anspruch auf ein Einzelzimmer haben, ohne dass sie die Mehrkosten gegenüber der Grundversorgung selbst zahlen müssen.