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Pflegereform: Voraussichtlich 200.000 Pflegebedürftige mehr dieses Jahr

München, 24.4.2017 | 11:57 | are

Die Pflegereform hat dafür gesorgt, dass bereits jetzt 80.000 Menschen Pflegeleistungen erhalten, die andernfalls keinen Anspruch darauf gehabt hätten. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Medizinischen Dienstes des Krankenversicherung (MDK) hervor. 

Hände um RollatorBisher haben rund 80.000 Menschen Pflegeleistungen erhalten, die ohne Reform keinen Anspruch darauf gehabt hätten.
Für das gesamte Jahr 2017 erwartet der MDK, dass 200.000 Personen zusätzlich Leistungen beziehen können, die ohne Pflegereform leer ausgegangen wären. Insgesamt sei die Zahl der Leistungsanträge durch die Reform stark angestiegen.

Im ersten Quartal 2017 erhielten den Angaben zufolge knapp 130.000 Menschen erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Davon wurden mehr als 43.000 Personen in den neu geschaffenen Pflegegrad 1 eingestuft.

Erhöhte Anerkennungsquote durch neues Begutachtungssystem

Durch die Pflegereform haben sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Begutachtung der Antragsteller verändert. Laut dem MDK wurden bereits mehr als 220.000 Personen nach dem neuen Verfahren begutachtet. Davon wurde mehr als 80 Prozent ein Pflegegrad zuerkannt. Im alten Begutachtungssystem lag die Anerkennungsquote bei 75 Prozent.

Vor allem Demenzkranke profitieren von den Umstellungen der Pflegereform. Sie haben durch den neu geschaffenen Pflegegrad 1 und das veränderte Begutachtungssystem größere Chancen auf eine Anerkennung ihrer Pflegebedürftigkeit.

Insgesamt gibt es aktuell rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland.

Antragsteller müssen länger auf Bescheid warten

Da durch die Pflegereform mehr Arbeit auf die MDK-Gutachter zukommt, müssen die Antragsteller aktuell länger auf einen Bescheid warten. Grundsätzlich müssen die Pflegekassen dem Betroffenen ihre Entscheidung innerhalb von 25 Werktagen mitteilen.

Die Bearbeitung nimmt aktuell allerdings vier bis acht Wochen in Anspruch, so der MDK. Die Frist von 25 Tagen soll ab 2018 wieder gelten.

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