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Spanien spart Energie: Klimaanlagen in Hotels gedrosselt

München, 10.08.2022 | 10:46 | soe

Spanien hat zum 10. August ein neues Energiespargesetz in Kraft gesetzt. Es regelt fortan die erlaubte Minimaltemperatur, auf welche Klimaanlagen in öffentlichen Räumen eingestellt werden dürfen. Außerdem wird die abendliche Beleuchtung in Geschäften reglementiert.


Spanien: Mallorca Can Pastilla Strand Palmen
Auf dem spanischen Festland und den Balearen gilt seit dem 10. August ein neues Energiespargesetz.
Klimaanlagen auf dem spanischen Festland, aber auch auf den Balearen dürfen künftig nicht kühler als 27 beziehungsweise 25 Grad Celsius eingestellt werden. Die gilt jedoch nur für öffentliche Räume, zu denen beispielsweise Geschäfte, Restaurants, Supermärkte und Flughäfen zählen. Auch Hotels sind von der Drosselung betroffen, dort greift sie allerdings nur in der Lobby und weiteren gemeinschaftlich genutzten Orten. Die Hotelzimmer selbst gelten als private Räumlichkeiten, deren Bewohner und Bewohnerinnen noch immer selbst über die Temperaturregelung entscheiden dürfen. Auch öffentliche Verkehrsmittel, Schulen und Krankenhäuser müssen sich nicht an die Begrenzung halten. In der Wintersaison wird auch die Beheizung öffentlicher Räumlichkeiten reguliert, sie darf dann nicht über 19 Grad Celsius liegen.
 
Licht aus nach 22 Uhr
 
Neben der Temperaturregelung widmet sich das neue Gesetz auch der nächtlichen Beleuchtung von Geschäften. Diese dürfen ihr Licht nach 22 Uhr nur angeschaltet lassen, wenn sie dann auch tatsächlich noch geöffnet haben. Kontrollen oder Bußgelder bei Verstößen soll es allerdings zunächst nicht geben. Der balearische Energieminister Juan Pedro Yllanes erklärte laut Mallorcazeitung, dass sich die Behörden vielmehr darauf konzentrieren, die Branche bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Energiesparmaßnahmen zu unterstützen.
 
Touristikbranche befürchtet Nachteile
 
Das neue Energiespargesetz stößt jedoch nicht in ganz Spanien auf Gegenliebe. So hat die Autonome Gemeinschaft Madrid in Aussicht gestellt, das Dekret vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens anfechten zu wollen. Auch Vertreter und Vertreterinnen der Touristikbranche sehen die Neuerungen skeptisch und befürchten Nachteile für den Reiseverkehr. Angesichts des gerade erst zu Ende gegangenen Julis, welcher der zweitwärmste Monat seit 1950 war und mehrere Male Hitzewellen von über 40 Grad Celsius im Schatten brachte, könnte die Begrenzung der Kühlung zu unzufriedenen Kunden und Kundinnen führen, die sich nicht wohlfühlen. 

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