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Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Bettensteuer

München, | tei

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Rechtmäßigkeit der sogenannten Bettensteuer bestätigt. Das Urteil könnte Signalwirkung haben: Etliche Kommunen dürften nachziehen und ebenfalls eine solche Gebühr erheben. Die Bettensteuer gilt sowohl für Urlauber als auch für Geschäftsreisende. Die Hotelbranche reagierte enttäuscht.

Juristische Schlappe für die Hotelbranche: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Bettensteuer.

Juristische Schlappe für die Hotelbranche: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Bettensteuer.

Geklagt hatten Medienberichten zufolge zwei Hoteliers aus Trier und Bingen, genutzt hat es ihnen nichts. Das Gericht betrachtete die Bettensteuer als eine örtliche Aufwandssteuer - damit steht die "Matratzen-Maut" etwa auf einer Stufe mit der Zweitwohnungssteuer oder der Hundesteuer. Desweiteren sei es nicht zwingend notwendig, dass die Städte die zusätzlichen Einnahmen in den Fremdenverkehr reinvestieren. Mit der Bettensteuer reagierten die Kommunen auf die Senkung der Mehrwertsteuersätze auf die Übernachtungspreise, die häufig als Steuergeschenk der FDP betrachtet wird.

Die Hotels werden in ihrem Kampf gegen die Bettensteuer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und dem Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt - dementsprechend scharf kritisierten die Verbände das Urteil der Koblenzer Verwaltungsrichter. Das Gericht stünde mit seiner Entscheidung quer zu mehreren voreinander unabhängigen Gutachten. Die Verbände kündigten an, wegen der Bettensteuer vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.

Auch der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) kritisierte den Richterspruch aus Koblenz. "Die Bettensteuer der Kommunen wirkt dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entgegen", sagte Präsident Dirk Gerdom gegenüber dem Branchen- und Wirtschaftmagazin DMM. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer hätten Bund und Länder die Hotelbranche entlasten wollen, nun mache die Bettensteuer den gewünschten Effekt wieder zunichte, so Gerdom.