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Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto

Das Wichtigste in Kürze

  • Sind die Reparaturkosten eines Autos höher als die Kosten für die Wiederbeschaffung, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
  • Bei einem Neuwagen erstattet die Kfz-Versicherung den Kaufpreis beziehungsweise den Neuwert.
  • Bei einem Gebrauchten erstattet die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert.

Ab wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Totalschaden Kfz-Versicherung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten für ein beschädigtes Auto höher sind als der finanzielle Aufwand für die Wiederbeschaffung.

Was zahlt die Kfz-Versicherung?

  • Was bekomme ich bei einem Neuwagen erstattet?
    Bei einem Neuwagen erhalten Sie nach einem Totalschaden den Kaufpreis beziehungsweise den Neuwert erstattet.

    Wie lange die Neuwerterstattung gilt, hängt vom Kfz-Versicherer und dem Tarif ab (3 Monate bis zu 24 Monate nach Erstzulassung).
  • Was bekomme ich bei einem Gebrauchtwagen erstattet?
    Bei einem Gebrauchtwagen erhalten Sie nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert erstattet.

    Der Wiederbeschaffungsaufwand berechnet sich aus den Kosten für einen nach Leistung und Ausstattung gleichwertigen Pkw am Gebrauchtwagenmarkt.

    Davon abgezogen wird noch der von einem Gutachter ermittelte Restwert, den das Unfallauto bei einem Verkauf beispielsweise an einen Verwerter oder für den Export noch erzielen kann.

Was bekomme ich von der Versicherung noch bezahlt?

Muss die gegnerische Kfz-Versicherung für den wirtschaftlichen Totalschaden aufkommen, können Sie als Geschädigter zusätzlich geltend machen:

Kann ich das Auto nach Totalschaden behalten?

Ja, denn Sie bleiben auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden der Besitzer Ihres Autos.

Die Kfz-Versicherung hat bei der Bezahlung den Restwert ja bereits abgezogen.

Darf ich das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden weiter fahren?

Ist das Auto fahrtüchtig und die Fahrsicherheit gewährleistet, dürfen Sie es nach einem wirtschaftlichen Totalschaden weiter nutzen.

Was ist die 130-Prozent-Regel bei Totalschaden?

Mit der sogenannten 130-Prozent-Regel übernimmt die Kfz-Versicherung die Instandsetzungskosten bei einem Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden auch dann, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um maximal 30 Prozent überschreiten.

Bei der Reparatur müssen die Vorgaben des Sachverständigen eingehalten werden. Zudem muss das Auto nach der Reparatur für mindestens 6 Monate noch vom bisherigen Halter/Versicherungsnehmer genutzt werden.

Eigenleistung bei Reparatur erlaubt

Sie dürfen einen wirtschaftlichen Totalschaden am Auto selbst reparieren. Das Ergebnis muss aber von einem Kfz-Sachverständigen abgenommen werden.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist ein technischer Totalschaden?

Bei einem technischen Totalschaden ist ein Auto nach einem Unfall so stark beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden kann.

Darf ich mir den Kfz-Gutachter bei einem Totalschaden aussuchen?

Entstand der wirtschaftliche Totalschaden durch Fremdverschulden, dürfen Sie den Kfz-Gutachter frei wählen.
Ist der Schaden ein Versicherungsfall für Ihre eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, dann darf nur die Kfz-Versicherung den Gutachter beauftragen.

Welche Versicherung zahlt bei Totalschaden?

Welche Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat.

  • Kam es durch Fremdverschulden zum Schaden, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners.
  • Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben oder bei Vandalismus: Ihre Vollkaskoversicherung (sofern abgeschlossen).
  • Ist der Schaden die Folge eines versicherten Risikos (etwa Wildunfall, Brand oder Autodiebstahl): Ihre Teilkaskoversicherung (sofern abgeschlossen)
  • Haben Sie mit Ihrem Auto andere geschädigt, zahlt die Schäden an Dritten Ihre Kfz-Haftpflicht.

Was ist bei einem erneuten Unfall nach wirtschaftlichem Totalschaden?

Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes werden Vorschäden berücksichtigt.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.