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Ursprünglich war die THG-Prämie für Halter von Elektrofahrzeugen – Elektroautos und E-Motorräder – gedacht, die schneller als 45 km/h fahren, regulär zugelassen sind und somit über ein „normales” Kfz-Kennzeichen verfügen. Doch auch Fahrer von Kleinkrafträdern, die zulassungsbefreit sind und lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigen, können von der THG-Prämie profitieren.
Für E-Mopeds, E-Roller und sogar S-Pedelecs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zulassung. Dann erhalten auch diese Fahrzeuge ein großes Kennzeichen und kommen ebenfalls für die THG-Prämie in Frage.
Für die THG-Prämie sind elektrisch betriebene Mopeds und Roller zugelassen.
Zudem müssen die Fahrzeuge auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sein.
Mögliche Gesetzesänderung zum Nachteil für Kleinkrafträder
Die Auszahlung der THG-Prämie war eigentlich nur für Elektroautos, elektrisch betriebene Lkws und E-Motorräder vorgesehen. Dass durch eine freiwillige Zulassung auch Kleinkrafträder von der Prämie profitieren können, hat der Gesetzgeber zunächst übersehen. Unter Umständen wird daher diese Gesetzeslücke zeitnah geschlossen, sodass Fahrer der kleineren Fahrzeuge dann nicht mehr von ihr profitieren können.
Um die Prämie für ein Fahrzeug zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die größte Hürde für die Beantragung der THG-Prämie für ein elektrisches Kleinkraftrad ist die freiwillige Zulassung. Im Folgenden erfahren Sie alles zur freiwilligen Zulassung.
In Deutschland kann fast jedes Fahrzeug freiwillig zugelassen werden. In der Regel werden dafür die folgenden Dokumente benötigt:
Da die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bisher keine gängige Praxis war, kann es sein, dass die Zulassungsstellen darüber hinaus weitere Dokumente verlangen. Dazu können etwa die Herstellerschlüsselnummer (HSN), die Typenschlüsselnummer (TSN) sowie die Emissionsschlüsselnummer zählen. In der Regel sind die benötigten Informationen über Modelle von Kleinkrafträdern aber auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinterlegt. Die jeweilige Zulassungsstelle sollte diese Daten somit jederzeit abrufen können.
Manchmal wird sogar ein Nachweis des Herstellers benötigt, dass die Kennzeichenhalterung des Fahrzeugs groß genug für ein Motorradkennzeichen ist.
Kosten einer freiwilligen Zulassung
Die Kosten der freiwilligen Zulassung liegen in der Regel bei etwa 55 Euro, hinzu kommt der Beitrag zur Motorradversicherung. Dieser liegt zunächst über den Kosten für das jährliche Versicherungskennzeichen, kann sich aber im Laufe der Zeit verringern, wenn Sie schadenfrei bleiben. Der Preis einer freiwilligen Zulassung setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bis 45 km/h ist die größte Hürde auf dem Weg zur THG-Prämie. Dennoch kann es sich lohnen, den Aufwand in Kauf zu nehmen.
Dies sind die Vorteile einer freiwilligen Zulassung von Mopeds und Rollern:
Zudem ist eine Abmeldung und die Rückkehr zum Versicherungskennzeichen jederzeit möglich.
Erfüllt Ihr Kleinkraftrad die oben genannten Anforderungen und haben Sie das Fahrzeug bereits freiwillig zugelassen, können Sie die THG-Prämie über CHECK24 beantragen. Lassen Sie uns lediglich Ihre Kontaktdaten sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheins zukommen.
Wir prüfen Ihre Angaben und melden Ihre THG-Quote daraufhin beim Umweltbundesamt an. Das Geld überweisen wir Ihnen dann auf Ihr Konto.
Haben Sie noch Fragen zur THG-Prämie für Ihr Kleinkraftrad? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an thg-quote@check24.de.
Die THG-Prämie ist ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, das in erster Linie dafür sorgen soll, dass weniger Treibhausgasemissionen verursacht werden. Die Prämie soll einen Anreiz für Unternehmen schaffen, ihre Emissionen zu reduzieren und somit zum Klimaschutz beizutragen.
Konkret funktioniert es so, dass Unternehmen die eingesparten Emissionen von Fahrern von Elektrofahrzeugen kaufen können, um somit ihre eigenen Klimaziele zu erreichen. Das bedeutet, wer auf den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge setzt, kann von der THG-Prämie finanziell profitieren. Halter von batteriebetriebenen Fahrzeugen können die THG-Prämie seit dem 1. Januar 2022 beantragen.
Wie hoch die THG-Prämie für Ihr E-Moped oder E-Roller ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass die Prämie bis zu 380 Euro jährlich betragen kann.
Die Höhe der THG Prämie hängt von der Fahrzeugklasse ab. Allerdings sieht das Umweltbundesamt hier nur eine Einteilung in drei unterschiedliche Fahrzeugklassen vor:
Fahrzeugklassen, die sich diesen drei Klassen nicht eindeutig zuordnen lassen, werden automatisch der Klasse M1 zugeordnet. Dies ist vorteilhaft für Halter von Kleinkrafträdern, die dadurch dieselbe Prämie wie PKW-Halter erhalten.
Nein, leider kann CHECK24 im Vergleich der Mopedversicherungen aktuell noch keine Tarife für freiwillig zugelassene Fahrzeuge anbieten. Wenn Sie ein elektrisches Moped oder einen E-Roller freiwillig zulassen, benötigt das Fahrzeug ein großes Nummernschild anstelle des Versicherungskennzeichens und damit auch eine Motorradversicherung.
Persönliche Beratung bei CHECK24
Haben Sie noch Fragen zur THG-Prämie, der freiwilligen Zulassung oder dem passenden Versicherungsschutz? Unsere Experten der Mopedversicherung helfen Ihnen gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an mopedversicherung@check24.de oder rufen Sie uns an unter der 089 – 24 24 12 52 .
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