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THG-Prämie für Mopeds und Roller

Halter von elektrischen Mopeds und Rollern können die Treibhausgas-Prämie (THG-Prämie) beantragen. Dafür muss das entsprechende Kleinkraftrad freiwillig zugelassen werden. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und alle weiteren Infos zur THG-Prämie hat CHECK24 für Sie zusammengestellt.

Wer ist berechtigt, die THG-Prämie zu beantragen?

Ursprünglich war die THG-Prämie für Halter von Elektrofahrzeugen – Elektroautos und E-Motorräder – gedacht, die schneller als 45 km/h fahren, regulär zugelassen sind und somit über ein „normales” Kfz-Kennzeichen verfügen. Doch auch Fahrer von Kleinkrafträdern, die zulassungsbefreit sind und lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigen, können von der THG-Prämie profitieren.

Für E-Mopeds, E-Roller und sogar S-Pedelecs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zulassung. Dann erhalten auch diese Fahrzeuge ein großes Kennzeichen und kommen ebenfalls für die THG-Prämie in Frage.

Für die THG-Prämie sind elektrisch betriebene Mopeds und Roller zugelassen.

Zudem müssen die Fahrzeuge auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sein.

Mögliche Gesetzes­änderung zum Nachteil für Kleinkrafträder

Die Auszahlung der THG-Prämie war eigentlich nur für Elektroautos, elektrisch betriebene Lkws und E-Motorräder vorgesehen. Dass durch eine freiwillige Zulassung auch Kleinkraft­räder von der Prämie profitieren können, hat der Gesetzgeber zunächst übersehen. Unter Umständen wird daher diese Gesetzes­lücke zeitnah geschlossen, sodass Fahrer der kleineren Fahrzeuge dann nicht mehr von ihr profitieren können.

Voraussetzungen für den Antrag der Prämie

Um die Prämie für ein Fahrzeug zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Fahrzeug muss vollelektrisch sein (Batterieelektro­fahrzeug).
  2. Die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) liegt vor.
  3. Sie sind der Halter des Fahrzeugs.

Die größte Hürde für die Beantragung der THG-Prämie für ein elektrisches Kleinkraftrad ist die freiwillige Zulassung. Im Folgenden erfahren Sie alles zur freiwilligen Zulassung.

Voraussetzungen für die freiwillige Zulassung von Mopeds und Rollern

In Deutschland kann fast jedes Fahrzeug freiwillig zugelassen werden. In der Regel werden dafür die folgenden Dokumente benötigt:

  1. Das Certificate of Conformity (COC, Konformitäts­bescheinigung) des Fahrzeugs (wird in der Regel mit dem Fahrzeug ausgeliefert)
  2. Die elektronische Versicherungs­nummer (eVB-Nummer)
  3. Der Kaufvertrag oder die Rechnung
  4. Der Personalausweis

Da die freiwillige Zulassung von Kleinkraft­rädern bisher keine gängige Praxis war, kann es sein, dass die Zulassungsstellen darüber hinaus weitere Dokumente verlangen. Dazu können etwa die Hersteller­schlüsselnummer (HSN), die Typenschlüssel­nummer (TSN) sowie die Emissions­schlüsselnummer zählen. In der Regel sind die benötigten Informationen über Modelle von Kleinkraft­rädern aber auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinterlegt. Die jeweilige Zulassungsstelle sollte diese Daten somit jederzeit abrufen können.

Manchmal wird sogar ein Nachweis des Herstellers benötigt, dass die Kennzeichen­halterung des Fahrzeugs groß genug für ein Motorrad­kennzeichen ist.

Kosten einer freiwilligen Zulassung

Die Kosten der freiwilligen Zulassung liegen in der Regel bei etwa 55 Euro, hinzu kommt der Beitrag zur Motorradversicherung. Dieser liegt zunächst über den Kosten für das jährliche Versicherungs­kennzeichen, kann sich aber im Laufe der Zeit verringern, wenn Sie schadenfrei bleiben. Der Preis einer freiwilligen Zulassung setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Einmalige Gebühr für den Zulassungs­vorgang: etwa 40 €
  • Einmalige Kosten für das Kennzeichen: etwa 15 €
  • Jährliche Kosten für die Versicherung: 1. Jahr etwa 65 €, 2. Jahr ca. 45 €, 3. Jahr ca. 20 €

Vorteile der freiwilligen Zulassung

Die freiwillige Zulassung von Kleinkraft­rädern bis 45 km/h ist die größte Hürde auf dem Weg zur THG-Prämie. Dennoch kann es sich lohnen, den Aufwand in Kauf zu nehmen.

Dies sind die Vorteile einer freiwilligen Zulassung von Mopeds und Rollern:

  • Sie müssen Ihr Kennzeichen nicht mehr jährlich wechseln.
  • Auf Dauer kann die Kfz-Versicherung für Kleinkrafträder günstiger sein, weil Sie nun auch vom Schaden­freiheitsrabatt Ihrer Versicherung profitieren können.
  • Sie können Wunsch- und Saisonkennzeichen beantragen.
  • Es fallen keine Steuern bei der Anmeldung eines Kleinkraftrads an.

Zudem ist eine Abmeldung und die Rückkehr zum Versicherungs­kennzeichen jederzeit möglich.

THG-Prämie über CHECK24 beantragen

Eine junge Frau arbeitet am Schreibtisch.Erfüllt Ihr Kleinkraftrad die oben genannten Anforderungen und haben Sie das Fahrzeug bereits freiwillig zugelassen, können Sie die THG-Prämie über CHECK24 beantragen. Lassen Sie uns lediglich Ihre Kontaktdaten sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeug­scheins zukommen.

Wir prüfen Ihre Angaben und melden Ihre THG-Quote daraufhin beim Umwelt­bundesamt an. Das Geld überweisen wir Ihnen dann auf Ihr Konto.

Haben Sie noch Fragen zur THG-Prämie für Ihr Kleinkraftrad? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an thg-quote@check24.de.

Häufige Fragen

  • Was ist die THG-Prämie?

    Die THG-Prämie ist ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, das in erster Linie dafür sorgen soll, dass weniger Treibhausgas­emissionen verursacht werden. Die Prämie soll einen Anreiz für Unternehmen schaffen, ihre Emissionen zu reduzieren und somit zum Klimaschutz beizutragen.

    Konkret funktioniert es so, dass Unternehmen die eingesparten Emissionen von Fahrern von Elektrofahrzeugen kaufen können, um somit ihre eigenen Klimaziele zu erreichen. Das bedeutet, wer auf den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge setzt, kann von der THG-Prämie finanziell profitieren. Halter von batterie­betriebenen Fahrzeugen können die THG-Prämie seit dem 1. Januar 2022 beantragen.

  • Wie hoch ist die THG-Prämie?

    Wie hoch die THG-Prämie für Ihr E-Moped oder E-Roller ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass die Prämie bis zu 380 Euro jährlich betragen kann.

  • Wie wird die Höhe der THG-Prämie bestimmt?

    Die Höhe der THG Prämie hängt von der Fahrzeugklasse ab. Allerdings sieht das Umwelt­bundesamt hier nur eine Einteilung in drei unterschiedliche Fahrzeug­klassen vor:

    • M1 (PKW)
    • N1 (Nutzfahrzeuge)
    • M3 (Busse)

    Fahrzeug­klassen, die sich diesen drei Klassen nicht eindeutig zuordnen lassen, werden automatisch der Klasse M1 zugeordnet. Dies ist vorteilhaft für Halter von Kleinkraft­rädern, die dadurch dieselbe Prämie wie PKW-Halter erhalten.

  • Kann ich mein freiwillig versichertes Fahrzeug über CHECK24 versichern?

    Nein, leider kann CHECK24 im Vergleich der Mopedver­sicherungen aktuell noch keine Tarife für freiwillig zugelassene Fahrzeuge anbieten. Wenn Sie ein elektrisches Moped oder einen E-Roller freiwillig zulassen, benötigt das Fahrzeug ein großes Nummernschild anstelle des Versicherungs­kennzeichens und damit auch eine Motorradversicherung.

Persönliche Beratung bei CHECK24

Haben Sie noch Fragen zur THG-Prämie, der freiwilligen Zulassung oder dem passenden Versicherungsschutz? Unsere Experten der Mopedversicherung helfen Ihnen gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an mopedversicherung@check24.de oder rufen Sie uns an unter der 089 – 24 24 12 52 .

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