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Kredit Lexikon

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Vorführfahrzeug

Bei einem Vorführfahrzeug handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, welches der Händler hauptsächlich zum Zweck von Vorführungen verwendet oder verwendet hat. Dabei wurde das Fahrzeug gewerblich genutzt und beispielsweise für Besichtigungen oder Probefahrten zur Verfügung gestellt. Der Händler gilt bei einem Vorführfahrzeug als Erstbesitzer.

Um als Vorführfahrzeug zu gelten, darf das Kraftfahrzeug noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen worden sein. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt ein Vorführwagen mit einer Kilometerleistung unter 1.000 km noch als Neuwagen. Zudem gibt es beim Begriff Vorführfahrzeug kein festgelegtes Alter und auch die Dauer der Nutzung ist nicht für die Bezeichnung nicht entscheidend.

Häufig werden Vorführfahrzeuge jedoch nach einer Nutzungsdauer von sechs bis zwölf Monaten vom Händler wieder veräußert. Dabei lohnt sich der Vergleich mit einem Jahreswagen. Wenn das Vorführfahrzeug bisher lediglich besichtigt wurde, ist der Kilometerstand in der Regel niedrig. Bei Fahrzeugen, welche für Probefahrten genutzt wurden, sollte allerdings vor dem Kauf auf Abnutzungserscheinungen geachtet werden.

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