
Ganz ohne Angaben zu Ihrem Einkommen ist ein Kredit nicht möglich. Die Bank muss vor der Vergabe eines Verbraucherkredits Ihre Kreditwürdigkeit prüfen, kann dafür aber unterschiedliche Unterlagen akzeptieren. Je nach Situation kommen neben Gehaltsabrechnungen beispielsweise Kontoauszüge, Steuerbescheide oder Rentenbescheide infrage. Ein bestimmtes Nachweisdokument schreibt das Gesetz für gewöhnliche Ratenkredite nicht pauschal vor.
Die Gehaltsabrechnung ist ein typischer Einkommensnachweis für Arbeitnehmer, aber nicht die einzige Möglichkeit. Beziehen Sie beispielsweise eine Rente oder erzielen Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, können andere Unterlagen Ihre Einnahmen belegen.
Je nach Einkommensquelle kommen unter anderem folgende Unterlagen infrage:
Eine Bank kann mehrere Unterlagen verlangen und selbst festlegen, über welchen Zeitraum sie diese benötigt. Manche Banken prüfen Geldeingänge mit Ihrer Zustimmung auch über einen digitalen Kontoblick. Im CHECK24 Kreditvergleich können Sie während des Antrags für einen Sofortkredit Ihr Gehaltskonto verbinden. So ermöglichen Sie der Bank, Ihre Angaben direkt digital zu prüfen.
Da die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit schwanken können, prüfen Banken häufig einen längeren Zeitraum, häufig die vergangenen drei Jahre. Je nach Bank und Tätigkeit können sie beispielsweise folgende Unterlagen anfordern:
Während der Probezeit kann die Bank neben dem Arbeitsvertrag auch die ersten Gehaltsabrechnungen verlangen. Einige wenige Banken vergeben in dieser Phase keinen Kredit oder stellen zusätzliche Anforderungen.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag berücksichtigt die Bank unter anderem, wie lange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Die Kreditlaufzeit sollte nicht darüber hinaus angesetzt sein.
Rentner können ihre Einkünfte in der Regel mit einem aktuellen Rentenbescheid oder einer Rentenanpassungsmitteilung belegen. Die Bank kann zusätzlich Kontoauszüge zum Renteneingang verlangen. Beziehen Sie eine Betriebs- oder Privatrente, können entsprechende Bescheide als weitere Nachweise dienen.
Auch ohne klassisches Gehalt können Sie Zahlungseingänge belegen. Während des Studiums etwa mit einem BAföG-Bescheid als ein Bestandteil des Einkommensnachweis und Nachweisen über einen Nebenjob, in Elternzeit mit einem Elterngeldbescheid und bei Arbeitslosigkeit mit einem Bescheid über Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld.
Ein nachweisbarer Geldeingang gilt aber nicht automatisch als ausreichendes Einkommen für einen Kredit. Die Bank prüft unter anderem Höhe und Dauer der Zahlungen sowie Ihre laufenden Ausgaben.
Reicht das Einkommen für die gewünschte Rate nicht aus, kann ein zweiter Kreditnehmer mit eigenem Einkommen bei manchen Banken eine Möglichkeit sein. Ob die Bank einen Bürgen akzeptiert, hängt vom jeweiligen Kreditangebot ab. Für Studierende kommen gegebenenfalls auch spezielle Studienkredite infrage; deren Voraussetzungen und Gesamtkosten sollten Sie gesondert prüfen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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