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Freie Krankenhauswahl

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich keine freie Krankenhauswahl. Sie müssen in der Regel das von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, das für die Operation geeignet und von der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen ist.

Um die freie Krankenhauswahl zu haben, können Mitglieder der gesetzlichen Kassen eine private Zusatzversicherung abschließen. Möchten sie beispielsweise in einer weiter entfernten Klinik behandelt werden, die auf das Fachgebiet der geplanten Operation spezialisiert ist, berechnet die Kasse dafür zumeist Mehrkosten. Die meisten Tarife der Krankenhauszusatzversicherung übernehmen diese zusätzlichen Kosten.

Eine sogenannte stationäre Zusatzversicherung ermöglicht gleichzeitig die freie Arztwahl, sodass sich Versicherte im Krankenhaus von ausgesuchten Spezialisten oder vom Chefarzt behandeln lassen können.