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Was ist bei der Kündigung zu beachten?

In der Regel sehen die Tarife einer Krankenzusatzversicherung eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vor. Dies gilt sowohl für die Krankenhauszusatzversicherung als auch für die Heilprakikter- und Brillenversicherung. Der Vertrag muss also mindestens zwei Jahre bestehen. Ansonsten ist es meist möglich, zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres zu kündigen. Hierbei startet das Versicherungsjahr mit dem Datum des Versicherungsbeginns. Haben Sie beispielsweise eine Krankenzusatzversicherung zum 1. Juli abgeschlossen, dauert ein Versicherungsjahr immer vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Einige Versicherer setzen das Versicherungsjahr dagegen mit dem Kalenderjahr gleich.

Bei der Kündigung ist in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres zu beachten. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft den Beitrag erhöht.

Tipp:

Kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Damit erhalten Sie einen Nachweis, dass Ihr Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.