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Inflation in der Eurozone steigt im April auf 0,0 Prozent

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Die Eurozone lässt erstmals seit vier Monaten die Deflation hinter sich: Die Inflationsrate in den 19 EU-Ländern lag im April bei einem Wert von 0,0 Prozent. Das geht aus einer Schätzung des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Im Vergleich zum Vorjahresmonat blieben die Verbraucherpreise damit unverändert.
Frau mit Warenkorb im Supermarkt

Die Eurozone lässt im April 2015 erstmals seit vier Monaten die Deflation hinter sich.

Der Schätzung von Eurostat zufolge stiegen die Preise für Nahrungsmittel, Alkohol und Tabakwaren im April um 0,9 Prozent. Noch im März 2015 hatte die Preissteigerung hier bei lediglich 0,6 Prozent gelegen. Gleichzeitig verlangsamte sich der Preisrückgang für Energie: Während die Energiepreise in der Eurozone im April um 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken, lag der Preisrückgang noch im März dieses Jahres bei minus 6 Prozent und im Januar sogar bei minus 9,3 Prozent. Wären die Energiepreise nicht in die Berechnung der Inflationsrate eingeflossen, hätte die Teuerung in der Eurozone im April 2015 bei 0,7 Prozent gelegen.

Zuvor waren die Preise in der Eurozone vier Monate in Folge gesunken, zuletzt im März um 0,1 Prozent. Das hatte die Europäische Zentralbank (EZB) zur Sorge vor einer Deflationsspriale veranlasst. Die Notenbanker sehen bei einer Inflationsrate von knapp unter zwei Prozent Preisstabilität in der Eurozone gewährleistet. Um die Inflationsrate an diesen Zielwert anzupassen, hatte die EZB Anfang März den Ankauf von Staatsanleihen gestartet. Monatlich kauft die Notenbank der Eurozone Staatsanleihen im Wert von 60 Millionen Euro auf, insgesamt werden demnach bis September 2016 etwa 1,2 Billionen Euro in den Markt fließen.

Gemessen wird die Entwicklung des Preisniveaus in der Eurozone anhand des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Dem HVPI zugrunde liegt ein EU-weit einheitlicher Warenkorb. Dieser unterscheidet sich von dem Warenkorb, der für die Berechnung der Inflationsrate in Deutschland herangezogen wird. Beispielsweise werden Kraftfahrzeugsteuern, selbstgenutztes Wohneigentum oder Glücksspiel im HVPI nicht berücksichtigt.

 

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