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Rechtswidrige Vertragsklauseln Banken zahlen Sparern zu wenig Zinsen

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Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben die Zinsen von Sparverträgen zum Nachteil der Kunden unangemessen reduziert. Betroffen sind vor allem langfristige Sparverträge mit variablen Zinsen.
Mann kalkuliert Ausgaben mit einem Taschenrechner, vor sich einen Haufen Kleingeld.

Verbraucher mit langfristigen Sparverträgen sollten die variable Verzinsung noch mal nachrechnen.

31 Banken haben ihren Kunden zu wenig Zinsen gezahlt, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet. Nach Berechnungen der Experten der Verbraucherzentrale haben verschiedene Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparda-Bank-Stuttgart eG in 43 Fällen Kunden mit Sparverträgen insgesamt 89.970 Euro zu wenig Zinsen gezahlt. Die höchste Schadenssumme betrug 12.820 Euro, die geringste 37 Euro. Im Schnitt erhielt jeder Sparer 2.092 Euro zu wenig von den Banken. Grund sind intransparente Klauseln bei langfristigen Sparverträgen, bei denen sich der Zinssatz regelmäßig an die Marktlage anpasst. Die Sparer konnten die Berechnung der Zinsen aufgrund der Vertragsklauseln nicht mehr nachvollziehen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln rechtswidrig. Rechtliche Schritte hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits eingeleitet. Daraufhin haben die Frankfurter Sparkasse, die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden und die Raiffeisenbank Südhardt Unterlassungserklärungen abgegeben.

Welche Verträge sind betroffen?

Bei den betroffenen Sparverträgen handelt es sich um langfristige Sparverträge mit variabler Verzinsung und Prämien- oder Bonuszahlungen. Dabei zahlen die Sparer jeden Monat einen festen Betrag auf ihr Sparkonto ein, mit fortschreitender Laufzeit erhalten sie zusätzliche Boni oder Prämien. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase kürzten die Geldhäuser die Zinsen unter der Berufung auf die entsprechenden Vertragsklauseln.

Unter anderem wiesen die Verträge teils keine anfänglich vereinbarten Zinssätze oder Regelungen zur Zinsänderung auf, wie etwa bei einem 1991 abgeschlossenen Vermögensplan der Sparkasse Frankfurt. In vielen solchen sogenannten Altverträgen wurden bis 2004 Zinsänderungsklauseln verwendet, welche der Bundesgerichtshof als rechtswidrig ansieht. In einem anderen Fall wurde ein Verbraucher im Vertrag nicht darauf hingewiesen, dass es bei einer möglichen negativen Verzinsung zu Entgelt-Zahlungen an die Kreissparkasse Tübingen kommen kann. In anderen Fällen waren die Referenzzinsen für die Sparer schlichtweg nicht feststellbar.

Zu den 31 Geldinstituten, die Sparverträge mit entsprechenden Klauseln angeboten haben, gehören unter anderem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparda Bank Stuttgart eG. Betroffen sind Sparverträge von Sparkassen mit den Namen: „S-Prämiensparen flexibel“, „S-Vorsorgesparen“, „Express“ oder „S-VorsorgePlus“. Sparverträge von Volks- und Raiffeisenbanken mit entsprechenden Klauseln heißen: „VR-RentePlus“ oder „VR-Vorsorgesparen“. Bei dem Sparvertrag der Sparda Bank Stuttgart eG handelt es sich um den „Sparda Vorsorgeplan“.

Nähere Informationen darüber, welche Banken und Verträge noch betroffen sind, können Sparer auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einsehen. Dort können sie sich auch als Geschädigte beraten lassen und kostenlose Musterbriefe herunterladen.

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