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Das Wichtigste in Kürze
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Vandalismus an Ihrem Auto ist von Ihrer Kfz-Versicherung nur abgedeckt, wenn Sie auch eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen haben.
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Für die meisten Vandalismusschäden kommt die Vollkasko auf, unter anderen in diesen Fällen:
Wer bezahlt zerstochene Autoreifen?
Zerstochene Autoreifen decken hingegen nur sehr leistungsstarke Tarife mit ab.
Nehmen Sie die Vollkasko in Anspruch, wird Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall angerechnet. Er wird seitens der Kfz-Versicherung daher vom Gesamtbetrag abgezogen.
Außerdem werden Sie im folgenden Versicherungsjahr in der Vollkaskoversicherung in der Regel hochgestuft. Ihre Kfz-Versicherung wird somit teurer.
Die Teilkasko bezahlt Glasbruchschäden am Auto – und zwar unabhängig von der Schadensursache. Darunter fallen auch eingeschlagene Scheiben sowie aufgeschlitzte Kunststoff-Heckscheiben von Cabrios
Außerdem haftet eine Teilkasko auch bei durch Vandalismus entstandene:
Auch bei der Teilkasko wird Ihre Selbstbeteiligung eingerechnet. Ihre Schadenfreiheitsklasse verschlechtert sich hingegen nicht.
Vandalismus an Auto mit Saisonkennzeichen
Eine Teilkasko gilt auch während der Ruhezeit. Sie bezahlt, wenn das Auto auf einem umzäunten Platz abgestellt ist und dort beschädigt wird.
Ein Vandalismusschaden an Ihrem Auto sollten Sie der Polizei melden, denn es handelt sich um eine Straftat. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
Eine vollständige Sicherheit vor Vandalismus zu erreichen ist schwierig. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die helfen können, Vandalismus an Ihrem Auto zu verhindern:
Von Vandalismus spricht man, wenn Fremde Ihr Auto vorsätzlich, also mutwillig, beschädigen oder zerstören.
Der entstandene Schaden ist jedoch nur dann ein Fall für Ihre Kfz-Versicherung, wenn der Täter nicht gefasst wird.
Kann der Täter ermittelt werden, müssen Sie sich das Geld von ihm holen.
Nur mit einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung sind Sie umfassend gegen Vandalismus an Ihrem Auto abgesichert. Die Teilkasko zahlt nur bei Glasschäden, Brandschäden, Einbruchschäden und Schäden an fest verbauten Kfz-Teilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht zahlt nicht.
Zu Vandalismus-Schäden am Auto zählen mutwillige Beschädigungen an Lack (Kratzer), Karosserie (Beulen), zerschlagene Scheiben und Scheinwerfer, abgeknickte Antenne, Außenspiegel sowie Scheibenwischer, Brandstiftung, Schmierereien und zerstochene Reifen.
Ein mutwillig abgebrochener Außenspiegel ist nur durch die Vollkasko abgedeckt.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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