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Das Wichtigste in Kürze
Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist sinnvoll, wenn Versicherungsnehmer diese nicht mehr benötigen. Das ist etwa der Fall, wenn:
Schadenfreiheitsklassen können von der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko übertragen werden. Da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse gibt, ist hier eine Übertragung nicht möglich.
Wird der Schadenfreiheitsrabatt übertragen?
Übertragen werden können nur die Schadenfreiheitsklasse (die schadenfreien Jahre), nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Grund: Den konkreten Preisnachlass – beispielsweise 30 Prozent – legt jede Kfz-Versicherung selbst fest und fällt somit je nach Versicherer unterschiedlich aus.
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse wird immer bei der Versicherung des „Besitzers” oder „Gebers” beantragt. Füllen Sie dazu unser kostenloses Antrags-Formular aus.
Hinweis: Einige Kfz-Versicherer bestehen auf die Verwendung Ihrer eigenen Formulare.
Download
Diese Angaben und Unterlagen sind wichtig:
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Übertragung für Fahranfänger nicht sinnvoll
Eine Übertragung an Fahranfänger lohnt sich nicht. Da sie erst kurz den Führerschein haben, dürfen sie keine oder nur sehr wenige SF-Klassen übernehmen. Alle Informationen zur Fahranfänger-Versicherung finden Sie hier.
In der Regel ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie möglich:
Einige Kfz-Versicherer erlauben die Übertragung auch, wenn die Personen nicht verwandt sind sowie von juristischen Personen (Arbeitgeber).
Die folgende Liste der über CHECK24 abschließbaren Kfz-Versicherer zeigt, welche Personen Ihre Kfz-Versicherung für eine Übertragung der SF-Klasse vorsieht.
Kfz-Versicherer | Übertragung SF-Klasse von |
---|---|
ADAC Autoversicherung |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln - Arbeitgeber |
ADCURI |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft |
AdmiralDirekt | - Keine Übertragung möglich |
AXA easy | - Keine Übertragung möglich |
Barmenia |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder - Arbeitgeber |
Barmenia Direkt |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder - Arbeitgeber |
BavariaDirekt |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln - Juristische Person |
bessergrün | - Keine Übertragung möglich |
BGV / Badische |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften - Schwiegereltern & Schwiegerkinder - Eltern, Kindern - Juristische Person |
Condor |
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Arbeitgeber |
CosmosDirekt |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln in häuslicher Gemeinschaft - Arbeitgeber / juristische Person |
DA Direkt |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern - Großeltern und Enkeln in häuslicher Gemeinschaft - Arbeitgeber |
DBV |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln |
DEVK |
- Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln - Arbeitgeber |
Die Bayerische | - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner |
ERGO |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister - Firma |
Europa |
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft |
EUROPA-go | - Keine Übertragung möglich |
Freeyou |
- Personen in häuslicher Gemeinschaft - Ehegatten, Eltern, Kinder, nicht eheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder - Eltern und Kinder - Arbeitgeber |
FRI:DAY |
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner - In häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner, Elternteil, Kind, Bruder, Schwester - Arbeitgeber |
Gothaer |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Verwandte ersten oder zweiten Grades - Schwiegereltern, Schwiegerkinder - Stiefeltern, Stiefkinder - Arbeitgeber |
GVV Direkt | - Dritte Personen |
HanseMerkur |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern - Kinder, Stiefkind, Adoptivkind, Schwiegerkind, Enkelkind - Geschwister - Arbeitgeber |
HDI | - Keine Übertragung möglich |
Inshared |
- Ehe-/Lebenspartner(in) - Vater / Mutter bzw. Schwiegervater / Schwiegermutter - Sohn /Tochter bzw. Schwiegersohn / Schwiegertochter - Großvater / Großmutter - Bruder / Schwester - Unternehmen / juristische Person Einschränkung: Empfänger muss an derselben Adresse wohnen wie der Geber |
Janitos |
- Ehe / Lebenspartner - Elternteil - Großelternteil - Tochter / Sohn - Schwester / Bruder - Tante / Onkel - Enkelkind - Nichte / Neffe - Schwiegerelternteil - Arbeitgeber |
KRAVAG |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern oder Kinder - Arbeitgeber |
Münchener Verein |
- In häuslicher Gemeinschaft lebender Partner - Elternteil - Kind - Schwester / Bruder - Arbeitgeber |
Neodigital | - Keine Übertragung möglich |
Nürnberger |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - In häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige - Juristische Person (Arbeitgeber) |
ÖSA |
- Ehepartner - Personen in häuslicher Gemeinschaft - Eltern und Kinder - Juristische Person |
Prokundo |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Geschwister - Arbeitgeber |
Signal Iduna | - Individuelle Prüfung |
Sparkassen Direkt |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Großeltern, Schwiegerelternteil, Schwiegerkind - Arbeitgeber |
Verti | - Nach Rücksprache |
VÖDAG | - Individuelle Prüfung |
WGV |
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner - Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder - Geschwister, Großeltern und Enkel in häuslicher Gemeinschaft |
Läuft die Versicherung noch, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen jederzeit übertragen. Ist der Kfz-Versicherungsvertrag beendet, dann mindestens noch 6 Monate.
Bei diesen über CHECK24 abschließbaren Kfz-Versicherungen können Sie besonders lange nach Vertragsbeendigung SF-Klassen übertragen:
Übertragung SF-Klassen nach Vertragsende | Kfz-Versicherer |
---|---|
10 Jahre |
ADAC Autoversicherung ADCURI Barmenia DEVK FRI:DAY Gothaer Neodigital Nürnberger WGV |
Unbegrenzt |
CosmosDirekt Sparkassen Direkt |
Kann ich die Schadenfreiheitsklasse des Firmenwagens übernehmen?
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von einem Firmenwagen auf das private Auto ist möglich, wenn:
Kann ich Schadenfreiheitsklassen vom Zweitwagen übertragen?
Ja, das geht unter gewissen Umständen. Wenn beispielsweise Ihr Kind Ihren Zweitwagen übernimmt und versichert, können die Schadenfreiheitsklassen des Wagens auf ihn oder auf sie übertragen werden.
Ein Tausch der SF-Klassen zwischen Erst- und Zweitwagen hingegen ist bei den meisten Autoversicherung nicht so einfach möglich.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Motorrad auf Auto
Die Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad auf ein Auto übertragen ist nur bei einigen Kfz-Versicherern möglich. Diese über CHECK24 abschließbaren Versicherungsgesellschaften erlauben die Übertragung der SF-Klasse von Motorrad auf Auto:
Kfz-Versicherer | Kfz-Versicherer | Kfz-Versicherer | Kfz-Versicherer |
---|---|---|---|
ADAC Autoversicherung | ADCURI | Bavaria Direkt | BGV |
Condor | CosmosDirekt | DA Direkt | DBV |
DEVK | Die Bayerische | ERGO | Europa / EUROPA-go |
Freeyou | FRI:DAY | GHV | Gothaer |
HanseMerkur | HDI | Janitos | KRAVAG |
Neodigital | Nürnberger | ÖSA | Signal Iduna / VÖDAG |
Sparkassen Direkt | Verti | WGV |
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungswechsel
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie die Die Schadenfreiheitsklasse in den meisten Fällen auf den neuen Versicherungsvertrag übertragen. Lediglich in Ausnahmefällen ist dies nicht möglich, etwa bei einer Sondereinstufung der Kfz-Versicherung wie der Zweitwagenregelung oder wenn ein Rabattschutz bestand.
Sie können so viele Schadenfreiheitsjahre übertragen, wie der Empfänger selbst hätten erreichen können, seit er oder sie den Führerschein hat.
Ihre Schadenfreiheitsklassen können Sie nur einmal übertragen. Denn Sie geben alle SF-Klassen ab, Sie haben danach keine mehr. Wenn Sie allerdings weiterhin ein Auto auf sich versichert haben, bauen Sie mit den Jahren wieder neue Schadenfreiheitsklassen auf. Und diese können Sie dann auch wieder an jemanden übertragen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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