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Für jeden in Deutschland zugelassenen Pkw ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Grund für diese Pflichtversicherung ist die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr, die von einem Auto für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.
Die Betriebsgefahr bedeutet, dass der Halter eines Kfz für Schäden, die anderen Personen durch dieses entstehen, voll haftet. Dieser muss den Schaden nicht einmal selbst verursacht haben.
Die Definition ist festgehalten im Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG).
Ja. Wenn ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde oder unabwendbar war, haftet der Halter des Autos nicht.
Das gilt auch, wenn jemand ohne Kenntnis und Einwilligung des Besitzers dessen Fahrzeug benutzt und Schäden anrichtet.
Die Kfz-Haftpflicht kommt für alle Schäden an Dritten auf, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstehen.
Weitere Definitionen:
Autor: Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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