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Betriebsgefahr beim Kfz einfach erklärt

Für jeden in Deutschland zugelassenen Pkw ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Was ist die genaue Definition?

Grund für diese Pflichtversicherung ist die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr, die von einem Auto für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Die Betriebsgefahr bedeutet, dass der Halter eines Kfz für Schäden, die anderen Personen durch dieses entstehen, voll haftet. Dieser muss den Schaden nicht einmal selbst verursacht haben.

Die Definition ist festgehalten im Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG).

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Wenn ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde oder unabwendbar war, haftet der Halter des Autos nicht.

Das gilt auch, wenn jemand ohne Kenntnis und Einwilligung des Besitzers dessen Fahrzeug benutzt und Schäden anrichtet.

Was zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflicht kommt für alle Schäden an Dritten auf, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstehen.

Weitere Definitionen:

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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