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Aus EU und Nicht-EU

Auto Import: Lohnt sich das?

aktualisiert am 04.03.2022 9:40

EU-Import: Was spricht dafür?

Ein privater Auto Import aus der EU nach Deutschland kann sich finanziell lohnen.

  • In manchen EU-Ländern sind Neuwagen im Vergleich zu Deutschland deutlich günstiger. Zollgebühren fallen beim EU-Import keine an.
  • Selbst ein Import aus einem der EFTA-Länder (Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island) kann sich wegen der hohen Steuern in diesen Ländern lohnen. Für die Zollfreiheit braucht man den Nachweis, dass der Pkw in der EFTA oder in der EU gebaut wurde.
  • Die Zulassung eines Import-Autos in Deutschland ist mit CoC-Papieren sowie Original-Zulassungsbescheinigung unproblematisch.
  • Nach EU-Recht müssen alle Vertragswerkstätten eines Fahrzeugherstellers Garantieleistungen an Kundenfahrzeugen durchführen – auch wenn der Wagen in einem anderen Land erworben worden ist.
  • Für einen in einem Land der EU gekauften Pkw muss nur in Deutschland die Mehrwertsteuer (19 Prozent) gezahlt werden. Diese ist anderswo deutlich höher.

Nicht-EU-Länder

Aus den USA wie aus allen übrigen Nicht-EU-Staaten macht der Auto Import nur Sinn, wenn es sich um ein sehr seltenes Modell handelt. Die zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten für Transport, Zoll und Steuer sowie für die notwendige Umrüstung sind sehr hoch.

Auto Import: Was spricht dagegen?

  • Kaufvertrag/Gewährleistung/Garantie: Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Landes, in dem das Auto gekauft worden ist. Die können im Vergleich zu Deutschland schlechter sein. Zudem könnte die Durchsetzung von Ansprüchen schwieriger sein.
  • Ein (privater) Auto Import ist oft mit viel bürokratischem Aufwand verbunden. Das kostet Zeit, Nerven und Geld.
  • Bei Neuwagen können sich die Ausstattungen je nach Land merklich unterscheiden.
  • Bei Autos aus Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten kommen noch 10 Prozent Zollgebühren für Pkw dazu.
  • Eventuell muss das Auto noch nachgerüstet werden (Beleuchtung, Abgas).
  • Rechnen Sie die anfallenden Überführungskosten zum Kaufpreis hinzu. Nur so erhalten Sie den wirklichen Preis für Ihr neues Auto.

Welche Kosten fallen beim Import an?

Welche Kosten bei einem Auto Import zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen, ist höchst unterschiedlich.

Das hängt ab vom Transport (im Ausland, nach und in Deutschland), von etwaigen Zollkosten und von den Gebühren, die für eine eventuell nötige technische Überprüfung des Autos anfallen.

EU/EFTA:

  • Kaufpreis
  • Überführung (Ausfuhrkennzeichen oder auf Hänger)

NICHT-EU:

  • Kaufpreis für das Auto
  • Transport im/vom Kaufland (eventuell mit Verschiffung, Entladung, Verzollung)
  • 10% Einfuhrzoll (auf Kaufpreis plus Kosten für den Transport) – Wert für Pkw ist überall in EU gleich
  • 19% Einfuhrumsatzsteuer (für Deutschland, bei Neuwagen)
  • Transport innerhalb Deutschlands
  • Kosten für Umbau (wenn nötig)
  • Einzelabnahme (ab etwa 160 Euro für Ausnahmetatbestand)
  • Zulassung

Wie sieht es mit der Garantie aus?

Bei privat importierten Pkw aus dem Ausland gelten die jeweiligen Garantiebedingungen, die im jeweiligen Kaufland gelten.

Bei EU-Import & EFTA-Import können Sie etwaige Garantieleistungen bei jeder Vertragswerkstätte des Herstellers hier in Deutschland durchführen lassen.

Import vs. Reimport: Was ist der Unterschied?

Von Auto Import spricht man, wenn ein Fahrzeug eines ausländischen Herstellers nach Deutschland geholt wird.

Handelt es sich um ein Auto, das ursprünglich für ein anderes Land oder einen anderen Markt produziert worden ist, handelt es sich um einen Reimport nach Deutschland.

Welche Dokumente brauche ich?

Damit ein Import-Auto überhaupt zugelassen werden kann, müssen auf der Zulassungsstelle bestimmte Dokumente vorgelegt werden:

  • Wenn keine CoC-Papiere/EU-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden, dann muss eine Einzelabnahme nach §21 StVZO durch TÜV, Dekra & Co durchgeführt werden.
  • Eventuell Abgas-Gutachten in Auftrag geben.
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (ist in Deutschland bei Neuwagen mit CoC-Papieren nach 3 Jahren erstmals notwendig, danach alle 2 Jahre).
  • Fahrzeugpapiere (aus dem Ursprungsland) im Original
  • Kaufvertrag oder Kaufrechnung im Original

Autos aus USA/Kanada

Bei Neuwagen ist ein „Manufacturer's Statement of Origin" notwendig. Bei Gebrauchten ist das der „Title" (USA) / „Certificate of Ownership" (Kanada). Ohne diese Dokumente kann das Auto nicht verschifft werden.

Was brauche ich sonst noch zur Anmeldung?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck ist üblicherweise bei der Zulassungsstelle direkt erhältlich)

Wie versichere ich mein Import Auto richtig?

Wenn Sie einen Pkw in Deutschland auf sich neu zulassen, können Sie sich eine Kfz-Versicherung frei aussuchen.

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist Vorschrift. Eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Als Nachweis einer gültigen Pkw-Versicherung legen Sie bei der Zulassung die eVB-Nummer vor. Diese wird Ihnen von CHECK24 zeitnah nach Vertragsabschluss zugesandt.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.