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Das Wichtigste in Kürze
Teilkasko zahlt immer bei... | Teilkasko zahlt nicht bei... |
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Versichert sind z.B. Beschädigungen am Akku, zudem der Diebstahl oder die Beschädigung des Ladekabels während des Ladevorganges.
Elementarereignisse sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Zusätzlich versichert sein können Schäden am Auto durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
Wurde Ihr Auto gestohlen, ersetzt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Die ersten Monate (je nach Tarif bis zu 36 Monate) nach dem Kauf/der (Erst)Zulassung zahlt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Danach wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und bezahlt. Versichert ist auch der Diebstahl von fest verbauten Autoteilen sowie der Verlust des Autos durch Raub.
Versichert sind Schäden durch Unfälle mit Tieren. Wildtiere nach dem deutschen Jagdrecht sind dabei in jedem Teilkaskotarif versichert. Es können aber auch „erweiterte Tierschäden” oder sogar „Schäden mit Tieren aller Art” abgedeckt sein.
Marder beschädigen durch Bisse in Kabel und Schläuche die Elektronik, die Steuerung oder den Motor. In vielen Teilkaskoversicherungen sind solche Marderschäden enthalten. Zudem werden auch mögliche Folgekosten – etwa ein Motorschaden – bis zu einem Maximalwert (z.B. 3.000 €) übernommen.
Die Teilkasko ersetzt Schäden am Auto, die durch offenes Feuer, Explosion und Kurzschluss (an der Verkabelung) entstanden sind. Meist gilt eine maximale Deckungssumme (Höchstbetrag) von z.B. 10.000 €.
Wird die Verglasung des Autos durch Steinschlag beschädigt, zahlt die Teilkasko den Austausch (ggf. abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) beziehungsweise die Reparatur. Zur Verglasung zählen Windschutzscheibe, Heckscheibe, Seitenscheiben (Fenster) und die Dachverglasung. Die Scheiben können aus Glas oder Kunststoff sein. Ebenfalls versichert sind defektes Spiegelglas sowie die Abdeckungen der Leuchten (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten).
In der Regel ist auch Sonderzubehör am und im Auto (sofern fest verbaut) mitversichert. Das sind z.B. Felgen und Navis. Je nach Tarif gelten hierbei bei der Erstattung gewisse finanzielle Obergrenzen.
Bei finanzierten Fahrzeugen (Leasing) gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden eine finanzielle Deckungslücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihnen die Versicherung erstattet, und dem Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. Diese Differenz überbrückt die Teilkaskoleistung der Gap-Deckung.
Wird das Auto bei einer Fahrt auf einer Fähre beschädigt, ersetzt eine umfangreiche Teilkasko den Schaden.
Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, Versicherungsnehmers oder Halters, muss die Versicherung normalerweise nicht dafür haften. Es sei denn, der Tarif schließt grob fahrlässige Handlung mit ein. Stets ausgeschlossen sind jedoch Schäden infolge von Alkohol– oder Drogenkonsum.
Werden bei der Reparatur Neuteile verwendet oder das Auto ganz oder teilweise neu lackiert, steigert dies den Fahrzeugwert. Das kann die Versicherung geltend machen und deshalb nicht die gesamten Kosten übernehmen. Die allermeisten Kfz-Versicherer verzichten jedoch mittlerweile auf diesen Abzug „Neu für alt”.
Auf Ihren Wunsch – ja. Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung (einen Selbstbehalt) wählen.
Das ist jener Betrag, den Sie im Schadensfall selbst bezahlen. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer fällt der Versicherungsbetrag in der Teilkaskoversicherung aus.
Höhe der Selbstbeteiligung
CHECK24 empfiehlt in der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Damit haben Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Der Unterschied liegt in den Leistungen, dem sogenannten Deckungsumfang.
Eine Teilkasko ist eine freiwillige Kfz-Versicherung gegen Diebstahl und zahlreiche Schäden am eigenen Auto. Dieser Versicherungsschutz gilt üblicherweise in Europa (geografisch) und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch sogenannte Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser) und Brand.
Auch Glasschäden (Glasbruch) sowie Wildschäden sind abgedeckt.
Umfangreiche Teilkasko-Tarife bezahlen etwa auch Schäden durch Marderbiss.
„Ein Marderbiss kann enorme Kosten mit sich bringen. Bei Elektroautos führt er im schlimmsten Fall sogar zu einem Totalschaden. Aus diesem Grund sollten Verbraucher*innen darauf achten, in ihrer Kfz-Versicherung auch Folgeschäden durch Marderbiss zu versichern.”
Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24
Nein. Denn das System der Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Teilkasko nicht.
CHECK24 empfiehlt grundsätzlich eine Teilkasko. Zum Beispiel kostet ansonsten der Austausch einer Frontscheibe wegen eines Steinschlages mehrere Hundert Euro.
Durch eine Teilkasko sind viele häufige Schäden an Ihrem Wagen abgedeckt.
Die Versicherung übernimmt abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung die Kosten für eine notwendige Reparatur.
Der Kaskoschutz ist auch für ältere Fahrzeuge sinnvoll, um den Pkw gegen Glasschaden oder Unfall mit Tieren abzusichern.
Wenn sich die Vollkasko für Ihr Auto nicht mehr rechnet, sollten Sie in die Teilkasko wechseln.
Kündigen können Sie die Teilkasko jederzeit schriftlich mit einem Monat Kündigungsfrist.
Der Wechsel ist zum Ende des laufenden Versicherungsvertrages möglich. Alternativ können Sie eventuell auch während der Laufzeit per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag aussteigen.
In einer Teilkasko ist immer das Auto gegen vielerlei Schäden versichert.
Zunächst einmal zahlen Sie damit alle Schäden in der Teilkasko selbst, deren Reparaturkosten 150 € nicht übersteigen. Das ist etwa bei Glasbruch bei kleinen Scheiben der Fall. Liegen die Reparaturkosten höher, müssen Sie nur diesen Betrag zuschießen. Den Rest übernimmt die Versicherung.
Bei der Teilkasko lohnt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € statistisch gesehen am meisten. Damit sind die Einsparungen beim jährlichen Beitrag am höchsten. Ob sich ein Selbstbehalt in Höhe von 300 € lohnt, lässt sich im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 ganz einfach herausfinden.
Die Teilkasko übernimmt einen Parkschaden am eigenen Auto nur dann, wenn der gewählte Tarif explizit eine sogenannte Parkschadenversicherung enthält.
Nach einem Totalschaden zahlt die Teilkasko als Schadenersatz die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert des versicherten Autos. Voll ersetzt wird der Totalschaden, wenn der Zeitpunkt des Unfalls noch über eine Neuwert/Neupreisentschädigung abgedeckt ist. Ein (wirtschaftlicher) Totalschaden in der Teilkasko entsteht etwa durch Elementarschäden, durch Diebstahl oder durch einen Wildunfall.
Nein. Schäden durch Vandalismus werden nur durch eine Vollkasko abgedeckt.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Vollkaskoversicherung
Alle Leistungen der Teilkasko sind in der erweiterten Vollkasko immer mit enthalten. Wird dort ein Schaden reguliert, der in den Bereich der Teilkasko fällt, gibt es keine Hochstufung.
VollkaskoUnterschied Teilkasko & Vollkasko
Die Teilkasko deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse wie Wildunfall oder durch Diebstahl entstehen. Die Vollkasko erweitert diese Leistungen um Schäden, die der Fahrer am eigenen Auto verursacht.
Teilkasko oder Vollkasko?Was bedeutet Selbstbeteiligung?
In der Kaskoversicherung können Sie die Versicherungsprämie durch eine von Ihnen in der Höhe gewählte Selbstbeteiligung senken. Im Schadensfall zahlen Sie diesen Eigenanteil immer.
SelbstbeteiligungCHECK24 Bewertungen
* berechnet am 01.04.2024
Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: April 2005, Versicherungsbeginn: April 2024, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Teilkasko mit 500 € SB, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter= Versicherungsnehmer, keine Punkte,01945 / Frauendorf