Das kommt auf Sie zu
MPU im Überblick
aktualisiert am 19.02.2021 10:00
Inhalt
Was kostet die MPU?
Rechnen Sie für die MPU mit Kosten von 1.500 bis 2.000 Euro
- Abstinenznachweise: Test beziehungsweise Analyse (Urintest/Haaranalyse) 200 bis 600 Euro
- MPU-Vorbereitung: Gruppenkurs 500 Euro, Einzelkurs 1.000 Euro
- Prüfgebühren: Alkohol/Drogen 400 Euro, Punkte 350 Euro
Preise
Seit dem 1. August 2018 kann jede Begutachtungsstelle die MPU-Kosten frei festlegen. Die genannten Werte sind daher Anhaltspunkte.
Wie bereite ich mich vor?
Bereiten Sie sich früh mit einer freiwilligen verkehrspsychologische Beratung auf eine MPU vor.
Bei den meisten Anbietern gibt es eine kostenlose Informationsstunde. Hier wird das jeweilige Leistungsangebot und die Preise dargestellt.
Grundsätzlich gibt es:
- Gruppensitzungen – 10 Beratungseinheiten kosten im Schnitt ab rund 500 Euro.
- Einzelsitzungen – 10 Sitzungen kosten rund 1.000 Euro. Dafür wird gezielter und intensiver speziell auf Ihren Fall eingegangen.
Wie läuft eine MPU ab?
Jede MPU hat 4 Teile:
- Fragebögen
- Medizinischer Check
- Leistungstest
- Psychologisches Untersuchungsgespräch
Fragebögen
Sie bekommen mehrere Fragebögen ausgehändigt. Neben allgemeinen Fragen zu Ihrem Lebenslauf und Ihrer Gesundheit oder Erkrankungen gibt es spezielle Fragen, die sich auf den konkreten Untersuchungsanlass (Alkohol/Drogen oder Punkte) beziehen.
Medizin-Check
Im medizinischen Check untersucht ein Arzt, ob etwas aus medizinischer Sicht gegen die Teilnahme an der MPU spricht. Bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen steht zudem eine Blutentnahme/Urinprobe mit Screening auf dem Programm. Zusätzlich findet meist ein Koordinationstest statt.
Leistungstest
Beim Leistungstest werden Ihre Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion gemessen. Der Test findet am Computer statt.
Bei einer MPU wegen Alkohol am Steuer etwa sehen Sie am Bildschirm verschiedene Farben aufleuchten und hören gleichzeitig hohe oder tiefe Töne. Bei einer Veränderung der Farben müssen Sie ein Pedal drücken.
Bei einer MPU wegen Drogen kommt noch ein rund 15-minütiger Aufmerksamkeits- und Konzentrationstest hinzu. Außerdem müssen Sie Anfänge und Enden von ineinander verschlungenen Linien finden.
Psychologisches Gespräch
Im Gespräch mit einem Verkehrspsychologen wird zuerst die Vergangenheit beleuchtet. Bei Alkohol am Steuer etwa, wieviel und wie regelmäßig Sie früher getrunken haben, warum Sie am Tattag zu viel getrunken und warum Sie sich trotzdem hinter das Steuer gesetzt hatten.
Danach geht es um die Verhaltensänderung seit der Trunkenheitsfahrt. Hier kommt es sehr auf Ihre Glaubwürdigkeit an.
Wie lange dauert die MPU?
Eine MPU dauert rund 2,5 Stunden. Nach der Anmeldung gliedert sich die Untersuchung in 4 Teile.
Fragebögen | Ärtzlicher Check | Leistungstest | Gespräch |
---|---|---|---|
30 Minuten | 30 Minuten | 20 Minuten | 60 Minuten |
MPU-Gutachten – Wie fällt die Bewertung aus?
Innerhalb von 2 Wochen bekommen Sie in der Regel das schriftliche Ergebnis.
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Positives Gutachten
Ist das Gutachten positiv, geben Sie es der Führerscheinstelle zusammen mit dem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. -
Neutrales Gutachten
Ist das MPU-Gutachten weder positiv noch negativ, enthält es eine Empfehlung zu einem Nachschulungskurs nach §70 FeV, dem so genannten Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung. Ein solcher Kurs kostet rund 400 Euro. -
Negatives Gutachten
Sie können die MPU wiederholen. Eine Sperrfrist gibt es hierfür nicht. Allerdings fallen noch einmal die vollen Kosten an.
Verjährt eine MPU?
Die Anordnung zu einer MPU verjährt nicht. Aber: Der Eintrag wird aus Ihrer Akte in Flensburg gelöscht.
Voraussetzung: Sie lassen sich nach der MPU-Anordnung für insgesamt 5 Jahre rein gar nichts im Straßenverkehr zuschulden kommen.
Danach – also ab dem sechsten Jahr – beginnt die „Verjährung” mit einer Frist von 10 Jahren.
Der MPU-Eintrag in Ihrer Verkehrsakte wird also automatisch nach maximal 15 Jahren gelöscht.
Führerschein neu machen
Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen. Dafür muss meist der Führerschein samt Prüfungen komplett neu gemacht werden.
Antworten auf Ihre Fragen
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Was ist eine MPU?
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Die Abkürzung MPU steht für „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Die offizielle Bezeichnung ist „Begutachtung der Fahrleistung”. Umgangssprachlich ist die MPU als „Idiotentest” bekannt.
Seit 1954 wird in Deutschland im Rahmen einer MPU überprüft, ob eine Person geeignet ist, (wieder) Auto zu fahren.
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Wann wird eine MPU angeordnet?
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Ob Sie zur MPU müssen, legt Ihre Führerscheinstelle fest. Diese 4 Gründe können dafür vorliegen:
- Bei Alkohol am Steuer ab 1,6 Promillegrenze oder bei wiederholten Alkoholfahrten mit geringeren Promillewerten
- Bei Drogen – auch als Beifahrer/Fahrgast oder Fahrradfahrer
- Bei 8 und mehr Punkten in Flensburg
- Bei bestimmten Krankheiten/körperlichen Beeinträchtigungen
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Wer beauftragt die MPU?
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Die MPU beauftragen Sie selbst. Sie suchen sich auch das passende Institut aus. Als Auftraggeber bezahlen Sie alle anfallenden Kosten.
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Wo kann ich die MPU machen?
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Die MPU kann nur bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) gemacht werden. Eine Adressliste gibt es auf bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Deutschlandweit bietet unter anderem der TÜV über Tochterunternehmen medizinisch-psychologische Begutachtungen an.
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Wann kann ich die MPU machen?
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Es gibt hier keine Vorgaben. Sie wählen eine Beratungsstelle aus und informieren die Führerscheinstelle darüber. Diese schickt dann Ihre Führerscheinakte dorthin.
Nach Erhalt der Akte schickt die Beratungsstelle Ihnen die Rechnung für die Begutachtung. Haben Sie diese bezahlt, wird ein Termin für die MPU mit Ihnen vereinbart.
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Was ist die Sperrfrist?
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Die Sperrfrist beginnt direkt nach dem Führerscheinentzug. Sie dauert mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre.
Die Länge der Sperrzeit hängt vom Vergehen ab und wird von der zuständigen Verkehrsbehörde individuell festgelegt. Den Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis dürfen Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablauf Ihrer Sperrfrist stellen.
In Ausnahmefällen kann eine lebenslange Führerscheinsperre verhängt werden.
Sie können versuchen, die Sperrfrist zu verkürzen. Dies können Sie durch geeignete Schulungen – beispielsweise einer anerkannten verkehrspsychologischen Beratung – erreichen.
Das zuständige Gericht entscheidet einen Antrag auf Fristverkürzung aber immer individuell. Eine Garantie gibt es also nicht.