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Strafen: Kosten & Punkte

Handy am Steuer

aktualisiert am 24.03.2021 13:15

Handy am Steuer – Was sind die Strafen?

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, erhält laut Straßenverkehrsordnung (StVO) diese Strafen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Fahren mit Handy am Steuer 100 € 1 Punkt  
Mit Gefährdung des Straßenverkehres 150 € 2 Punkte 1 Monat
Mit Sachbeschädigung durch Unfall 200 € 2 Punkte 1 Monat

Radfahrer

Das Gesetz gilt auch für Radfahrer. Handy am Lenker kostet 55 Euro Strafe.

Was ist in der Probezeit?

In der Probezeit sind die Regeln verschärft.

Werden Sie erwischt, wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert, ein Aufbauseminar zu machen. Weigern Sie sich, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Kann ich Einspruch einlegen?

Natürlich können Sie schriftlich Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen.

Dazu haben Sie 2 Wochen Zeit, nachdem Sie den Bußgeldbescheid bekommen haben.

Beweispflicht: Ihnen muss der Verstoß eindeutig nachgewiesen werden.

  • Zeigt das Blitzerfoto ganz klar Sie mit dem Handy am Ohr oder in der Hand, sieht es mit dem gegenteiligen Beweis schlecht aus.
  • Auch gegen die Aussage der Polizei wird es schwer, vor Gericht erfolgreich gegen den Vorwurf „Handy am Steuer" zu klagen.
  • Ist die Beweislage unklar (Polizeiangaben schwammig, Blitzer-Foto undeutlich), können Sie den Vorwurf abstreiten.

Mit Handy am Steuer geblitzt – was nun?

Wenn Sie zu schnell gefahren sind UND gleichzeitig das Handy benutzt haben, ist das juristisch eine Tateinheit. Das bedeutet, Sie bekommen nicht für jedes Vergehen eine Einzelstrafe, sondern eine Gesamtstrafe.

Gut zu wissen:

Kommunen dürfen eine Handynutzung nicht bestrafen. Bekommen Sie also den Bußgeldbescheid von einer kommunalen Behörde, ist nur die Geschwindigkeitsüberschreitung relevant.

Anders sieht es aus, wenn der Blitzer Länder- oder Bundessache ist oder Sie direkt von einer Polizeistreife erwischt werden.

Was sagt das Gesetz?

In Deutschland ist es dem Fahrer verboten, während der Autofahrt das Handy zu benutzen. Das gilt generell für „alle elektronischen Geräte für die Kommunikation, Information und Organisation, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut sind”.

Das betrifft alle Funktionen von Mobiltelefonen, das Aufnehmen und Halten des Smartphones (Paragraph 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung StVO).

Nicht erlaubt sind also unter anderem:

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Tippen von Nachrichten
  • Aufnehmen und Senden von Sprachnachrichten
  • Checken von SMS, Mails, WhatsApp-Nachrichten etc.
  • Googeln
  • Anrufe ablehnen
  • Nach der Uhrzeit schauen

Was ist mit der Kfz-Versicherung?

Kommt es zu einem Unfall, weil Sie durch das Handy abgelenkt waren, kann das Probleme mit Ihrer Autoversicherung verursachen.

Ihr Verhalten kann es grob fahrlässig eingestuft werden. Ihre Kfz-Haftpflicht und auch die Vollkaskoversicherung können einen Teil des Schadens nicht bezahlen beziehungsweise Sie in Regress nehmen.

Hier bietet sich ein Kfz-Tarif mit Einschluss grober Fahrlässigkeit an.

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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.