Einspruch & Verjährung
Bußgeldbescheid
aktualisiert am 13.08.2021 8:09
Inhalt
- Wie lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein?
- Wann ist ein Bußgeldbescheid ungültig?
- Wann kommt der Bußgeldbescheid?
- Was ist der Bußgeldbescheid?
- Wie sieht ein Bußgeldbescheid aus?
- Was steht im Bußgeldbescheid?
- Welche Strafen gibt es?
- Wer muss das Bußgeld bezahlen?
- Wann muss ich das Bußgeld bezahlen?
- Bußgeldbescheid in der Probezeit?
- Bußgeldbescheid aus dem Ausland?
Wie lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein?
So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein:
- Schriftlich
- Am besten per Einschreiben
- Adressiert an die zuständige Verwaltungsbehörde
- Ihren Namen und Ihre Anschrift nennen
- 14-Tages-Frist beachten
- Datum und Aktenzeichen nennen
- Begründung für den Einspruch kann, muss aber nicht enthalten sein
- Unterschrift kann, muss aber nicht enthalten sein
Was geschieht nach dem Einspruch?
Ihr Einspruch wird geprüft. Dann wird es an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ihr Fall wird schließlich vor einem Verkehrsgericht verhandelt.
Wann ist ein Bußgeldbescheid ungültig?
Erhalten Sie den Bußgeldbescheid zu spät, ist die Tat verjährt. Ein Einspruch gegen den Bescheid wegen Unwirksamkeit ist dann erfolgreich.
Die Verjährung eines Bußgeldbescheides ist gegeben, wenn Sie weder den Bescheid noch einen Anhörungsbogen innerhalb von 3 Monaten nach der Tat erhalten
Ein Bußgeldbescheid kann außerdem fehlerhaft und somit ungültig sein. Dann können Sie ihn ebenfalls anfechten.
Mögliche Fehler sind:
- Angaben unvollständig/falsch à etwa falsches Kennzeichen
- Daten unvollständig/falsch à etwa falsche Tatzeit
- Fristen fehlerhaft/nicht genannt
- Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft/nicht angegeben
Wie viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft?
Schätzungen zufolge ist jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft
Legen Sie gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid Einspruch ein, zieht die Behörde diesen wahrscheinlich zurück.
Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich spätestens dann rechtlich beraten lassen. Denn nun geht der Fall vor ein Verkehrsgericht.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, können Sie sich dazu kostenlos beraten lassen.
Wann kommt der Bußgeldbescheid?
Spätestens rund 6 Wochen nach dem Verstoß bekommen Sie als Halter des Fahrzeuges in aller Regel Post von der zuständigen Behörde in Form eines Bußgeldbescheides.
Bei Verkehrsdelikten im Ausland kann es hingegen länger dauern.
Was ist der Bußgeldbescheid?
Der Bußgeldbescheid ist die Strafe für einen Verstoß im Straßenverkehr.
Einen Bußgeldbescheid bekommen viele Autofahrer unter anderem wegen:
- Zu schnell gefahren
- Zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Handy am Steuer
Solche schweren Verkehrsverstöße werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet.
Was ist ein Verwarnungsgeld?
Bei kleineren Verkehrsverstößen bekommen Sie nur ein Verwarnungsgeld unter 60 Euro.
Wie sieht ein Bußgeldbescheid aus?
Ein Bußgeldbescheid ist leicht zu erkennen, denn er steckt in einem gelben Briefumschlag.
Er wird in der Regel als Zustellungsurkunde verschickt. Das bedeutet, es wird vom Zusteller dokumentiert, wem, wann, wo und wie der Bußgeldbescheid zugestellt wurde.
Was steht im Bußgeldbescheid?
In einem Bußgeldbescheid stehen:
- Angaben zur beschuldigten Person und eventuell weiterer Beteiligter
- Namen und Anschrift der zuständigen Bußgeldbehörde
- Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit
- Ort und Zeit der Tat
- Eventuelle Beweismittel oder Zeugen
- Bußgeldvorschriften
- Höhe der Geldbuße und weiterer Strafen wie Fahrverbot und Punkte in Flensburg
Außerdem enthält ein Bußgeldbescheid die Information, dass er automatisch nach 14 Tagen rechtskräftig wird, sofern kein Einspruch erfolgt.
Der Empfänger des Bußgeldbescheides wird aufgefordert, die Geldbuße bis zum genannten Datum zu bezahlen.
Welche Strafen gibt es?
Das kommt auf den Rechtsverstoß an. Immer fällig ist:
- Bußgeld von mindestens 60 Euro
- 1 Punkt in Flensburg
Außerdem kann ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug hinzukommen.
Beim Bußgeld gibt es feste Regelsätze. Diese bemessen sich je nach Verkehrsverstoß.
Das maximale Bußgeld liegt bei 1.000 Euro. Nur bei vorsätzlichen Vergehen und Wiederholungstätern kann das Bußgeld noch höher ausfallen.
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Der Fahrer muss grundsätzlich ein Bußgeld bezahlen.
Der Bußgeldbescheid geht aber zunächst an den Halter, da die Behörden diesen über das Kennzeichen identifizieren können.
Sind Sie nicht selbst gefahren, können Sie als Halter im mitgeschickten Anhörungsbogen Angaben zum Fahrer machen, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Dies ist aber nicht verpflichtend.
Sollten Sie keine Angaben machen, kann es sein, dass Sie künftig ein Fahrtenbuch führen müssen.
Wann muss ich das Bußgeld bezahlen?
Sie haben nach der Zustellung des Bußgeldbescheides 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Erst nach dieser Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Und erst jetzt beginnt die Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Ist Ratenzahlung möglich?
Sie können mit der zuständigen Behörde auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Was passiert bei einem Bußgeldbescheid in der Probezeit?
In der Probezeit werden Verkehrsdelikte härter bestraft.
Bei einem sogenannten A-Verstoß (beispielsweise Nötigung, Überholen bei Überholverbot, zu geringer Abstand, Rotlichtverstoß, über 20 km/h zu schnell) kommt zu den üblichen Strafen noch die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu. Außerdem kann ein Aufbauseminar angeordnet werden.
Das gilt auch, wenn Sie während der Probezeit 2 B-Verstöße haben (beispielsweise kein Gurt angelegt, Hauptuntersuchung überschritten, schlechte Ladungssicherung).
Muss ich einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland bezahlen?
Ja, das sollten Sie tun. Innerhalb der EU können Bußgeldbescheide vollstreckt werden. Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid, kann das am Ende sehr teuer werden.
Auch bei der nächsten Einreise in das Land können Sie gestoppt und wegen der ausstehenden Bußgelder zur Kasse gebeten werden.
Ein Fahrverbot oder Punkte können Sie im Ausland dagegen nicht bekommen.
Wie hoch sind die Bußgelder im Ausland?
In den meisten EU-Staaten sind die Bußgeld im Straßenverkehr höher als in Deutschland. Das betrifft etwa typische Vergehen wie Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer.
Land | Alkohol | Geschwindigkeit | Handy |
---|---|---|---|
Schweiz | Ab 550 € | Ab 165 € | 90 € |
Frankreich | Ab 135 € | Ab 135 € | Ab 135 € |
Italien | Ab 530 € | Ab 175 € | Ab 165 € |
Niderlande | Ab 360 € | Ab 175 € | 230 € |
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland können Sie natürlich einlegen. Da jedoch die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes gelten, sollten Sie hierfür einen Anwalt für internationales Verkehrsrecht einschalten.