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Auto verleihen: Versicherung & Tipps zum Ausleihen

aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Melden Sie die Person, der Sie Ihr Auto verleihen, Ihrer Kfz-Versicherung als Zusatzfahrer.
  • Achten Sie als Halter darauf, dass Ihr Auto verkehrssicher ist.
  • Setzen Sie sicherheitshalber einen Leihvertrag auf.

Auto privat verleihen: Was muss ich beachten?

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Ihr Auto privat verleihen, sollten Sie die Tipps in unserer Checkliste berücksichtigen:

  • Zusatzfahrer melden:
    Die Person, der Sie das Auto ausleihen, muss als Fahrer versichert sein. Prüfen Sie, welche Zusatzfahrer in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag enthalten sind. Eventuell muss der zusätzliche Fahrer der Versicherung noch gemeldet werden.

    Verleihen Sie das Auto nur für einen begrenzten Zeitraum, gibt es dafür bei vielen Kfz-Versicherern spezielle Konditionen. Der oder die Zusatzfahrer werden dann nicht dauerhaft in die Police aufgenommen.

    Verleihen Sie das Auto regelmäßig oder für einen längeren Zeitraum, macht es Sinn, den Fahrerkreis Ihrer Kfz-Versicherung entsprechend dauerhaft anzupassen.
    Verursacht ein nicht gemeldeter Fahrer einen Schaden, müssen Sie seitens Ihrer Kfz-Versicherung mit einer Beitragsnachzahlung und zusätzlich einer Vertragsstrafe rechnen.
  • Haftung und Kostenübernahme bei Schaden/Unfall regeln:
    Klären Sie im Vorfeld, wer eventuelle Kosten trägt, wenn mit dem verliehenen Auto ein Unfall passiert. Das betrifft sowohl eine Beitragssteigerung in der Kfz-Haftpflicht beziehungsweise Vollkasko als auch die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Teilkasko oder Vollkasko.
    Bei einem Unfall, den Ihre Kfz-Versicherung (Haftpflicht oder Vollkasko) bezahlt, werden Sie als Versicherungsnehmer in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und die Versicherungsprämie erhöht sich.
  • Leihvertrag aufsetzen:
    Mehrkosten sollte die Person bezahlen, der Sie das Auto ausleihen. Idealerweise regeln Sie dies in einem schriftlichen Leihvertrag.

    Ähnliches gilt für Strafzettel, Bußgeld und Punkte. Die werden zuerst einmal Ihnen als Halter des Autos zugeordnet. Hier können Sie jedoch den Ausleiher als Fahrer gegenüber den Behörden benennen.
  • Kfz-Papiere mitgeben:
    Beim Ausleihen des Autos geben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit. Das ist für den Fahrer bei einer Polizeikontrolle wichtig.

    Überprüfen Sie auch, ob der Entleiher mit Ihrem Auto fahren darf – also den entsprechenden Führerschein hat. Ansonsten kann Ihnen Fahrlässigkeit beim Autoverleih vorgeworfen werden. Außerdem muss der Fahrer fahrtüchtig sein – also keinen Alkohol oder Drogen konsumiert haben.
  • Auto muss verkehrssicher sein:
    Sie als Halter sind dafür verantwortlich, dass Ihr Auto bei der Übergabe verkehrssicher ist. Ansonsten können Sie bei einem Schaden haftbar gemacht werden.

    Sie können auch ein Übergabeprotokoll mit dem Ausleiher anfertigen. Gibt es bei der Rückgabe des Autos neue Beschädigungen, ist dann klar, dass der Schaden während des Autoverleihes entstanden ist.

Auto verleihen oder vermieten: Was ist der Unterschied?

  • Auto privat verleihen:
    Familienmitglieder oder Freunde dürfen für eine begrenzte Zeit kostenlos damit fahren.
  • Auto gewerblich vermieten:
    Sie verlangen für das Verleihen eines Autos eine Nutzungsgebühr.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was kann passieren, wenn ich mein Auto verleihe?

Als Halter haften Sie für alle Schäden und Verkehrsverstöße, die der Entleiher begeht. Sichern Sie sich deshalb im Vorfeld rechtlich mit einem Leihvertrag ab.

Bin ich versichert, wenn ich mein Auto verleihe?

Der Entleiher muss im Fahrerkreis aufgenommen sein, der Kfz-Versicherung also gemeldet werden. Dann greift der Versicherungsschutz wie gewohnt.

Wer haftet bei geliehenem Auto?

Es haftet immer die Kfz-Versicherung des geliehenen Autos, nicht etwa die Privathaftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung des Entleihers.

Kann ich mein Auto vermieten?

Ja, das ist erlaubt. Sie sollten jedoch Ihre Kfz-Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Der Beitrag kann angepasst werden, da sich der Fahrerkreis vergrößert und die Fahrten gewerblich angeboten werden. Da Sie Einnahmen erzielen, müssen Sie diese bei der Steuer angeben. Alles über einer Freigrenze von 256 Euro im Jahr muss komplett versteuert werden. Bei einer Vermietung sollten Sie zudem einen Kfz-Mietvertrag aufsetzen.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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