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Das Wichtigste in Kürze
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Ihr Auto privat verleihen, sollten Sie die Tipps in unserer Checkliste berücksichtigen:
Als Halter haften Sie für alle Schäden und Verkehrsverstöße, die der Entleiher begeht. Sichern Sie sich deshalb im Vorfeld rechtlich mit einem Leihvertrag ab.
Der Entleiher muss im Fahrerkreis aufgenommen sein, der Kfz-Versicherung also gemeldet werden. Dann greift der Versicherungsschutz wie gewohnt.
Es haftet immer die Kfz-Versicherung des geliehenen Autos, nicht etwa die Privathaftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung des Entleihers.
Ja, das ist erlaubt. Sie sollten jedoch Ihre Kfz-Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Der Beitrag kann angepasst werden, da sich der Fahrerkreis vergrößert und die Fahrten gewerblich angeboten werden. Da Sie Einnahmen erzielen, müssen Sie diese bei der Steuer angeben. Alles über einer Freigrenze von 256 Euro im Jahr muss komplett versteuert werden. Bei einer Vermietung sollten Sie zudem einen Kfz-Mietvertrag aufsetzen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Fahrerkreis
Der Fahrerkreis hat maßgeblichen Anteil an der Höhe des Beitrages Ihrer Kfz-Versicherung. Erfahren Sie, wie Sie den Fahrerkreis festlegen und was es zu beachten gibt.
FahrerkreisZusatzfahrer
Zusätzliche Fahrer können Sie als Versicherungskunde jederzeit Ihrer Kfz-Versicherung melden – entweder für einen begrenzten Zeitraum oder unbegrenzt.
ZusatzfahrerFahrerschutzversicherung
Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall ist der Fahrer nicht über die eigene Kfz-Versicherung geschützt. Dies wird über eine separate Fahrerschutzversicherung abgedeckt.
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