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Energiegesetze Private Wärmepumpen sollen Stromversorgung sichern

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Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert neue Regelungen zur dezentralen Stromversorgung. Demnach sollen Netzbetreiber private Stromquellen wie Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos anzapfen können. Bei Verbraucherschützern regt sich Widerstand.

Privathaushalte sollen Stromversorgung sichern
Privathaushalte sollen mit selbst erzeugtem Strom die Stromversorgung sichern.
Im Auftrag der Bundesregierung haben die Beratungsfirmen Ernst & Young und BET die Idee der „Spitzenglättung“ ersonnen. Um das Stromnetz stabil zu halten, sollen Netzbetreiber auf private Stromerzeugungsanlagen zugreifen können. In der Praxis soll die "Spitzenglättung" den Netzbetreibern erlauben, Strom von privaten Ladestationen für Elektroautos und elektrischen Wärmepumpen von Wohnhäusern zu entnehmen und sie täglich stundenweise abzuschalten. Dieser Zugriff soll helfen, während des Kohle- und Atomausstiegs Stromengpässe zu vermeiden. Laut den Beratungsfirmen wäre es für Verbraucher vertretbar, wenn ihre Wärmepumpen kurzzeitig nicht wärmen und Ladestationen nicht laden würden. Dennoch sehen Verbraucherschützer einen massiven Eingriff in den selbstbestimmten Stromkonsum.
Noch dieses Jahr will das Bundeswirtschaftsministerium die Neuregelung nach dem Vorbild der „Spitzenglättung“ in einem Gesetz verabschieden. Als Gegenentwurf hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Beratungsunternehmen Consentec ein anderes Modell entwickelt, bei dem Stromkunden ihre Wärmepumpen und Ladestationen selbst mitsteuern könnten. Besonders attraktiv wird dieses Modell für Verbraucher durch flexible Stromtarife, z.B. günstige Nachtstromtarife für Ladestationen.