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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung unterliegt ein Antragsteller der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Das heißt, er muss alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen beantworten, damit die Versicherung das individuelle Krankheitsrisiko kalkulieren kann.

Besonders die Fragen zum Gesundheitszustand und zu möglichen Vorerkrankungen sind dabei entscheidend. Die Versicherungen fragen beispielsweise nach ambulanten und stationären Behandlungen der vergangenen drei bis fünf Jahre. Bei Psychotherapien erstreckt sich der Zeitraum auf die letzten fünf oder zehn Jahre.

Beantwortet der Antragsteller die Fragen nicht wahrheitsgemäß, verletzt er seine vorvertragliche Anzeigepflicht. Dies gefährdet seinen Versicherungsschutz der privaten Zusatzversicherung und kann dazu führen, dass der Versicherer für die Kosten einer Behandlung nicht leistet oder sogar ganz vom Vertrag zurücktritt.