Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sturm- und Hagelschäden

Wie Sie Ihr Hab und Gut gegen Sturm- und Hagelschäden schützen und sich richtig dagegen versichern können, erfahren Sie hier.

CHECK24 Versicherungen
5 / 5
29.883 Bewertungen
(letzte 12 Monate)

Kostenlose Beratung

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 56whg@check24.de
  1. Was sind Sturm- und Hagelschäden?
  2. Wann greift welche Versicherung bei Sturmschäden?
  3. Sturmschäden am Haus der Versicherung melden
  4. Sturmschäden präventiv vorbeugen – das können Sie tun
  5. Jetzt Wohngebäudeversicherung vergleichen und absichern

 

Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab – Hagelschlag zerstört Dachziegel und -fenster. Durch eindringendes Regenwasser wird Ihr Dachboden überflutet und muss trockengelegt werden. Außerdem sind Bäume auf das Grundstück gestürzt, die zu entfernen sind.

Schäden durch Sturm und Hagel

Schadensberichte wie dieser werden in Deutschland immer häufiger. Bei sieben der zehn verheerendsten Naturkatastrophen der letzten 19 Jahre handelte es sich nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft um Sturm- oder Hagelereignisse - zwei davon mit Schäden von mehreren Milliarden Euro.

Was sind Sturm- und Hagelschäden?

Sturmschäden werden definiert als Schäden, die durch Böen von mindestens 62 Kilometern pro Stunde (entspricht Windstärke 8 auf der Beaufortskala) verursacht wurden. Die Schadensabteilungen können hierzu über die Wetterauskunft die Windgeschwindigkeiten zur entsprechenden Anschrift abfragen - auch Blitzeinschläge können so ermittelt werden.

Als Hagelschäden bezeichnet man Schäden, die durch festen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern entstehen.

Wann greift welche Versicherung bei Sturmschäden?

Sowohl Hagel- als auch Sturmschäden können durch unterschiedliche Policen versichert werden:

  • Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude
  • Hausratversicherung für Schäden an Einrichtungsgegenständen
  • Haftpflichtversicherung, wenn beispielsweise Ihr Baum auf das Grundstück eines Nachbarn stürzt

Die Absicherung von Sturm- und Hagelschäden ist bereits im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung integriert und leistet bei Schäden dieser Art.

Sturmschäden am Haus der Versicherung melden

Die meisten Versicherer kommen für Schäden bei Stürmen ab einer Windstärke von 8 auf der Beaufortskala auf. Sturmschäden sollten Sie der Versicherung umgehend melden. Diese schickt in der Regel einen Gutachter zur Überprüfung und kümmert sich im Anschluss um die Schadensregulierung. Dabei gehen Sie am besten wie folgt vor:Schadensdokumentation nach Sturm

  • Schäden durch Fotos, Skizzen und Listen dokumentieren
  • beschädigte Gegenstände aufbewahren, bis der Schaden reguliert wurde
  • Versicherung kontaktieren und Schäden melden – gerne können Sie die Schadensmeldung auch über CHECK24 durchführen
  • nach Absprache mit Versicherer: Reparaturen veranlassen, zum Beispiel Dachdecker beauftragen oder umgestürzte Bäume entfernen lassen
  • Maßnahmen zur Schadenminderung oder Schadenabwendung: z.B. mit einer Plane eine undichte Stelle am Dach abdecken, um Regeneintritt zu verhindern

Beachten Sie hierbei, dass Maßnahmen, die Kosten verursachen immer vom Versicherer freigegeben werden müssen. Reparaturmaßnahmen, die nicht sofort notwendig sind, sollten ebenso erst nach Absprache mit dem Versicherer beauftragt werden. Es kann sinnvoll sein, sich zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Hilfs- und Anlaufstellen für Hausbesitzer

Bei der Beseitigung von Gefahrenquellen – wie umgestürzten Bäumen – oder der Dachreparatur können Sie sich an folgende Hilfs- und Anlaufstellen wenden:

  • Garten- und Landschaftsbaubetriebe
  • Technisches Hilfswerk
  • Feuerwehr
  • Deutscher Dachdeckerverband

Beispiele von Sturmschäden am Gebäude und auf dem Grundstück

Nachfolgende Übersicht zeigt, welche Sturmschäden am Haus sowie im Freien ab höheren Windstärken entstehen können.

Windstärke (Beaufort­skala) Kategorie km/h Beispiele
12 Orkan ab 118 schwere Verwüstung und gravierende Schäden durch Sturm
11 orkanartiger Sturm 103 bis 117 durch starken Wind entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer
10 schwerer Sturm 89 bis 102 Bäume brechen durch Wind, große Schäden an Häusern
9 Sturm 75 bis 88 Äste brechen von Bäumen ab, Dachziegel können abgehoben werden, umgeworfene Gartenmöbel
8 stürmischer Wind 62 bis 74 Zweige brechen von Bäumen, erschwertes Gehen im Freien

 

Unwetterwarndienste

Auf folgenden Wetterdiensten können Sie sich rechtzeitig über Unwetterwarnungen in Ihrer Region informieren: Deutscher Wetterdienst, Unwetterwarnzentrale.

Kunden, die über CHECK24 eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, können außerdem unseren kostenlosen Unwetterwarnservice nutzen. Dieser wird über den Kundenbereich aktiviert und informiert Sie bei Unwetterwarnungen sofort per SMS – so können Sie rechtzeitig alle Fenster schließen und Ihre Gartenmöbel in Sicherheit bringen.

Sturmschäden präventiv vorbeugen – das können Sie tun

Nähert sich ein Sturmtief, können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihr Hab und Gut gegen Hagel- und Sturmschäden zu schützen.

Schritt 1: Schadensabwendung

Als ersten Schritt sollten Sie versuchen, präventiv Schäden durch Sturm und Hagel an Ihrem Gebäude abzuwenden. Dazu zählen unter anderem diese Maßnahmen:

DachAbdichtung von Fenstern

  • lose oder kaputte Dachziegel ersetzen
  • Ersatzdachplatten für Notfälle auf Vorrat halten
  • Laub aus Fallrohren und Dachrinnen entfernen

Fenster und Fassade

  • Fenster rechtzeitig schließen
  • Rollläden entweder ganz herunter oder geöffnet lassen

GartenSchutzhaube gegen Hagel

  • Hagelschutzfolien über Gartenmöbel stülpen
  • morsche Bäume rechtzeitig vom Grundstück entfernen
  • Auto in Garage parken oder unterstellen
  • Trampoline mit Bodenverankerungen sichern

Keller

  • Kellerfenster und Lichtschächte wasserfest abdichten
  • falls vorhanden: Rückstauventil kontrollieren

Schritt 2: Schadensminderung

Wurde Ihr Gebäude durch Sturm oder Hagel beschädigt, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Für Versicherungsnehmer besteht in diesem Fall sogar eine Schadensminderungs­pflicht. Das bedeutet für die verschiedenen Bereiche:Abdeckplane für Dachschäden

Dach

  • Löcher im Dach gegen Regenwasser abdecken
  • Dachrinnen von Hagelkörnern befreien (Verstopfungsgefahr)

Fenster und Fassade

  • zerstörte Fenster mit Planen abdecken
  • Hausrat in betroffenen Räumen in Sicherheit bringen

GartenSturmschäden im Garten

  • Gefahrenquellen auf dem Grundstück beseitigen
  • abgebrochene Äste oder Dachrinnen entfernen

Keller

  • bei Wasserschaden: mit Abpumpen beginnen
  • wertvolle Gegenstände ins Obergeschoss bringen

Verheerendste Hagel- und Sturmereignisse in Deutschland

  • Hagelschauer „Andreas” und „Bernd” (27.-28.07.2013): 2,0 Milliarden Euro Schäden
  • Sturm „Kyrill” (18.-19.01.2007): 3,4 Milliarden Euro Schäden
  • Stürme „Ylenia” und „Zeynep” (Februar 2022): 1,5 Milliarden Euro Schäden

Jetzt Wohngebäudeversicherung vergleichen und absichern

Ob abgedeckte Dächer oder von Hagel zerstörte Fenster – mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Schäden aufgrund von starken Stürmen schützen. Mit der Erweiterung um Elementarschäden sind Sie außerdem im Falle von Naturkatastrophen abgesichert. Im kostenlosen Vergleich von CHECK24 finden Sie eine Vielzahl an Tarifen und können so den passenden Schutz für Ihren individuellen Bedarf wählen.