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Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung lebt es sich unbeschwerter, da jedem einmal ein Missgeschick passieren kann. Nimmt dabei ein Dritter Schaden, zieht ein solches Missgeschick Kosten nach sich. Diese Kosten werden von der Versicherung übernommen. Was aber, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Verursacher zahlungsunfähig ist? In so einem Fall hilft Ihnen im Rahmen Ihrer Privathaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung.

Umfassender Haftpflichtschutz mit Forderungsausfalldeckung

Eine Forderungsausfalldeckung ist nicht bei allen Tarifen mitversichert. Insbesondere Basistarife leisten oftmals keinen Forderungsausfallschutz. In Komfort- oder Prämientarifen ist die Deckung meistens enthalten.

Tipp: Es empfiehlt sich, eine Privathaftpflicht inklusive Forderungsausfalldeckung abzuschließen, damit Sie bei einem eigenen Schaden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Enthält Ihre Privathaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung, dann übernimmt die Versicherung die Schadenskosten, wenn der Schadensverursacher über keine Privathaftpflichtversicherung oder sonstigen finanziellen Mittel verfügt.

Beispiel: Sie gehen über eine Ampel und werden von einem Fahrradfahrer niedergefahren. Dabei stürzen Sie auf die Straße und erleiden eine Verletzung. Nach dem Unfall stellt sich heraus, dass der Radler arbeitslos und nicht versichert ist. Somit bleiben Sie als Unfallgeschädigter auf sämtlichen Kosten (zum Beispiel Arzt-, Krankenhaus- und Arzneikosten) sitzen. Deckt Ihre Privathaftpflicht jedoch einen solchen Fall ab, übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Info: Die Höhe der Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme ist entscheidend, wenn es um die Kostenübernahme geht. Diese sollte in keinem Fall zu niedrig angesetzt sein – gerade Personenschäden können schnell exorbitante Höhen erreichen.
Vorsicht: Nicht selten kommt es vor, dass im Versicherungstarif für Forderungsausfälle eine separate Versicherungssumme vereinbart ist. Wenn Sie dazu Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Haftpflicht-Experten gerne telefonisch zur Verfügung.

Bedingungen, die an die Versicherungsleistung geknüpft sind

Im Schadensfall müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, damit der Schutz der Forderungsausfalldeckung greift:

  • Es muss ein Versuch der Zwangsvollstreckung unternommen werden. Dieser muss erfolglos sein.
  • Bei vielen Versicherern muss eine Mindestschadenhöhe erreicht werden, damit die Versicherung den Schaden übernimmt
  • Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt worden sein.
  • Ein Insolvenzverfahren gegen den Schadensersatzpflichtigen wurde nicht zur vollen Befriedigung durchgeführt beziehungsweise wurde ein solches Verfahren bereits vorab abgelehnt.

Weitere wichtige Zusatzleistungen

Ihre Privathaftpflicht sollte neben der Forderungsausfalldeckung auch weitere wichtige Leistungen beinhalten. So ist es zum Beispiel sinnvoll, folgende Bausteine zu integrieren:

Haftpflichtversicherungen mit Forderungsausfall-Schutz im Vergleich

Die Tarife der privaten Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz unterscheiden sich bei den verschiedenen Versicherern hinsichtlich Preis und Leistung teilweise enorm. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Mit dem kostenfreien Online-Rechner von CHECK24 können Sie unkompliziert von zu Hause aus verschiedene Tarife miteinander vergleichen. Auf Basis Ihrer Angaben werden Ihnen passende Angebote aufgelistet. Bei Bedarf können Sie direkt online abschließen oder sich ein unverbindliches Angebot zusenden lassen. Gerne beraten Sie unsere Haftpflicht-Experten bei Fragen zur Privathaftpflicht allgemein oder zur Forderungsausfalldeckung im Speziellen – per Telefon oder E-Mail.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 260 Tarifvarianten der Privathaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.