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Per Gesetz leichter Girokontogebühren vergleichen

München, 17.08.2015 | 10:00 | lsc

Welches Girokonto ist das günstigste? Um deutschen Verbrauchern die Beantwortung dieser Frage leicht zu machen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergleichbarkeit von Girokontogebühren per Gesetz zu verbessern. Was wird sich in Zukunft ändern?

Bargeld (Scheine und Münzen) daneben ein Taschenrechner
Die Bundesregierung will Verbrauchern das Vergleichen von Girokontogebühren und den Girokontowechsel erleichtern.
Zum einen soll eine „standardisierte Zahlungskontenterminologie“ eingeführt werden. Sie soll verhindern, dass Geldinstitute Begriffe für Gebühren verwenden, die Verbraucher nicht verstehen. Zum anderen sollen Vergleichsportale ein staatliches Zertifikat erhalten, wenn sie von der Regierung vorgegebene Standards erfüllen. Neben der Auflistung von Gebühren sollen auch Informationen über die Anzahl der Filialen und Geldautomaten der jeweiligen Bank im Vergleich ersichtlich sein.

Die Umsetzung der Qualitätsverbesserungen wird für alle Banken und Sparkassen verpflichtend sein.  Am 7. August hat das Bundesministerium für Finanzen den entsprechenden Referentenentwurf über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang  zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vorgestellt. Der letzte Punkt bezieht sich auf die Umsetzung der europäische Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU). Sie schreibt vor, dass ab September 2016 alle Personen, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, das Recht auf ein Girokonto haben. Banken sind verpflichtet ihnen ein „Basiskonto“, ein Guthabenkonto, das nicht überzogen werden kann, einzurichten.

Stellungnahmen: Von Begeisterung bis zum Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Der Referentenentwurf wurde von Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erstellt und vor kurzem zur Stellungnahme an Verbände und Interessensgruppen übersandt. Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußerte sich Finanzreferent Frank-Christian Pauli zum Thema Vergleichbarkeit von Girokontogebühren. Seiner Ansicht nach gibt es „einige gute Ansätze“. Eine Vereinheitlichung bestimmter Begriffe und ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten zum Konto seien aber noch in der europäischen Abstimmung. „Von ihnen wird es abhängen, wie gut der Vergleich gelingt“, so der Experte. In puncto Girokonto für jedermann lobte der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, den Gesetzesentwurf, wie CHECK24 berichtete. Der bessere Zugang zum Girokonto sei „ein Meilenstein“ für Verbraucher, die bisher keine Chance auf ein Konto hatten. Dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zuständige Behörde für die Umsetzung des Gesetzes sein soll, wurde ebenfalls begrüßt. Die Regelungen über das angemessene Entgelt der neuen Basiskonten sei jedoch noch zu vage.

Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes hält sich die Begeisterung für den Gesetzesentwurf in Grenzen. Ein Verbandssprecher begründet das folgendermaßen: „Aus unserer Sicht stellen die neuen Regelungen keine Verbesserungen für die Verbraucher dar, denn bei den Gebühren besteht bereits heute vollständige Transparenz und auch der Wechsel zu einer anderen Bank ist völlig unproblematisch.“

Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem neuen Gesetz auch den Kontowechsel zu verbessern und zu erleichtern. Daher finden sich in dem Referentenentwurf auch Angaben darüber, was Geldinstitute künftig tun müssen, damit der Girokontoumzug für Verbraucher einfach vonstattengeht.

Abschließende Beratungen in Bundestag und Bundesrat werden Anfang 2016 erwartet.

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