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Terminservicestellen

Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Versicherten einen Termin bei einem Facharzt.

Die Einrichtung solcher Stellen sieht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 vor. Seit Anfang 2016 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen demnach dazu verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten.

Anspruch auf Termin innerhalb der nächsten vier Wochen

Hat der Versicherte eine Überweisung zu einem Facharzt, muss ihm die zuständige Terminservicestelle innerhalb von einer Woche einen Termin in den nächsten vier Wochen vermitteln. Für einen Termin bei einem Augen- oder Frauenarzt ist keine Überweisung notwendig.

Dabei hat der Versicherte keinen Anspruch auf einen bestimmten Wunscharzt. Die Servicestelle vermittelt an einen Mediziner, der freie Termine innerhalb der Vier-Wochen-Frist hat.
 

An welche Ärzte die Terminservicestellen nicht vermitteln

  • Hausärzte
  • Kinder- / Jugendärzte
  • Psychotherapeuten
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden

Auch Behandlung im Krankenhaus möglich

Sollte kein Termin innerhalb der nächsten vier Wochen möglich sein, muss die Servicestelle eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus anbieten. Dies gilt allerdings nicht für Bagatellerkrankungen oder Routineuntersuchungen.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vermittelten die Terminservicestellen im ersten Halbjahr 2016 bundesweit lediglich rund 61.000 Termine.

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