Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenIhre Vorteile bei CHECK24
Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Versicherten einen Termin bei einem Facharzt.
Die Einrichtung solcher Stellen sieht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 vor. Seit Anfang 2016 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen demnach dazu verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten.
Hat der Versicherte eine Überweisung zu einem Facharzt, muss ihm die zuständige Terminservicestelle innerhalb von einer Woche einen Termin in den nächsten vier Wochen vermitteln. Für einen Termin bei einem Augen- oder Frauenarzt ist keine Überweisung notwendig.
Dabei hat der Versicherte keinen Anspruch auf einen bestimmten Wunscharzt. Die Servicestelle vermittelt an einen Mediziner, der freie Termine innerhalb der Vier-Wochen-Frist hat.
An welche Ärzte die Terminservicestellen nicht vermitteln
Sollte kein Termin innerhalb der nächsten vier Wochen möglich sein, muss die Servicestelle eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus anbieten. Dies gilt allerdings nicht für Bagatellerkrankungen oder Routineuntersuchungen.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vermittelten die Terminservicestellen im ersten Halbjahr 2016 bundesweit lediglich rund 61.000 Termine.
Nutzen Sie den CHECK24-Versicherungsvergleich für Ihren Wechsel der Krankenkasse. In unserem Vergleichsrechner zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Zusatzbeiträge und individuellen Leistungen der Kassen und helfen Ihnen so bei der Auswahl.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.