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Die Praxisgebühr wurde vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2012 erhoben. In diesem Zeitraum mussten gesetzlich Versicherte eine Gebühr von zehn Euro pro Quartal bezahlen, wenn sie einen Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten aufsuchten. Die Ärzte erhoben die Gebühr und leiteten sie an die Krankenkassen weiter.
Versicherte der privaten Krankenversicherung waren von der Regelung nicht betroffen.
Mit der Praxisgebühr sollten die Ausgaben der Krankenkassen gesenkt werden, indem unnötige Arztbesuche möglichst vermieden werden. Die Gebühr war jedoch von Beginn an umstritten.
Die Praxisgebühr wurde beim ersten Besuch in einem Quartal fällig, weitere Besuche beim gleichen Arzt mussten nicht bezahlt werden.
Die Praxisgebühr entfiel ebenfalls, wenn der Patient zu einem Arzt überwiesen wurde – etwa durch den Hausarzt.
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen waren ebenso wie Schutzimpfungen von der Gebühr ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mussten die Praxisgebühr nicht bezahlen.
Praxisgebühr – Übersicht
Zeitraum der Erhebung | 1.1.2004 bis 31.12.2012 |
Höhe | 10 Euro pro Quartal |
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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