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Das Wort Poliklinik kommt aus dem Griechischen und bedeutet im Wortsinn Stadtkrankenhaus.
Aktuell dient der Begriff als Bezeichnung für die in der DDR üblichen Praxen, in denen angestellte Ärzte verschiedener Fachrichtungen Patienten ambulant behandelten.
Nach der Wiedervereinigung wurde die Stilllegung der Polikliniken per Gesetz verordnet, um Einzelpraxen niedergelassener Ärzte nach westdeutschem Vorbild zu schaffen. Viele Ärzte blieben aber an ihren angestammten Standorten und gründeten dort voneinander unabhängige Praxen, wodurch sogenannte Ärztehäuser entstanden.
Polikliniken sollen geringere Kosten für die Krankenkassen verursachen. Das soll vor allem daran liegen, dass teure Apparate wie Röntgengeräte, Praxisräume und Personal von mehreren Ärzten gleichzeitig genutzt werden können, weshalb für jeden einzelnen Arzt die Kosten sinken. Eine einheitliche Praxisverwaltung und kurze Wege kommen zudem den Patienten zugute, die innerhalb der Praxis an einen Arzt einer anderen Fachrichtung überwiesen werden können.
Die festen Angestelltengehälter der Ärzte sollen dafür sorgen, dass Behandlungen nicht zur Gewinnmaximierung, sondern nur bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden.
Die Krankenkassen sind aus diesen Gründen sehr an der Einrichtung von Polikliniken und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) interessiert.
Polikliniken würden nur an zentral gelegenen Orten sinnvoll sein, weshalb die Patienten längere Anfahrtswege zu befürchten hätten. Gleichzeitig könnte die Trennung der Arztgehälter von den erbrachten Leistungen zu einer geringeren Motivation führen. Ärzteverbände pochen hierbei auf die Freiberuflichkeit der Ärzte.
Der Gesetzgeber hat im GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 die Möglichkeit geschaffen, dass sich Ärzte verschiedener Fachrichtungen und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, beispielsweise auch Physiotherapeuten, im Rahmen medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zusammenschließen können.
Die MVZ stehen unter ärztlicher Leitung und sind fachübergreifende Einrichtungen, die gesetzlich sowie privat versicherte Patienten behandeln können. Die MVZ sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften, etwa in Form einer GbR, GmbH oder AG.
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