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Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Patientenquittung.
Die Quittung soll sämtliche Leistungen und Kosten auflisten, die ein Vertragsarzt oder anderer Leistungserbringer mit der Krankenkasse abgerechnet hat – etwa die Kosten für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Massagen oder Krankenhausbehandlungen.
Normalerweise wissen gesetzlich versicherte Patienten nicht, was ihre Behandlung kostet. Anders als bei Versicherten der privaten Krankenversicherung rechnen Ärzte ihre Kosten direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab – es gilt das Sachleistungsprinzip.
Die Versicherten haben die Wahl zwischen einer Tages- und Quartalsquittung. Für eine Quittung über das gesamte Quartal können Ärzte eine Aufwandsentschädigung von einem Euro zuzüglich der Versandkosten verlangen.
Einige Krankenkassen bieten zudem eine Online-Patientenquittung an.
Hier kann der Versicherte über einen geschützten Bereich auf der Website seiner Krankenkasse alle Leistungen einsehen, die über seine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet wurden – meist allerdings erst einige Monate später, nachdem die Abrechnung erfolgt ist.
Im Krankenkassenvergleich von CHECK24 sehen Sie, ob eine Krankenkasse eine Online-Patientenquittung anbietet. Sie finden diese Information unter dem Punkt „Service” in der Leistungsübersicht der Krankenkassen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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