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Heilpraktiker

Heilpraktiker ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Seitdem das Heilpraktikergesetz im Jahr 1939 eingeführt wurde, ist der Beruf staatlich anerkannt. Das Gesetz schreibt vor, dass man eine staatliche Erlaubnis des jeweiligen Bundeslandes benötigt, um als Heilpraktiker arbeiten zu dürfen.

Keine einheitliche Ausbildung und Prüfung

Anders als bei Ärzten gibt es für Heilpraktiker jedoch keine bundeseinheitlich geregelte Ausbildung oder Prüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei einer amtsärztlichen Überprüfung nachgewiesen werden. Im Jahr 2015 arbeiteten in Deutschland rund 47.000 Heilpraktiker. Sie sind in verschiedenen Berufsverbänden organisiert.

Da Heilpraktiker keine Approbation haben, sind ihre Befugnisse im Vergleich zu Ärzten deutlich eingeschränkt. So dürfen sie keine Medikamente verordnen, die verschreibungspflichtig sind, oder meldepflichtige Erkrankungen therapieren. Dafür wenden sie Verfahren aus der Naturheilkunde an, wie etwa Akupunktur, Homöopathie, medizinische Bäder oder Eigenblutbehandlungen. Dabei gehen die Verfahren meist von einem ganzheitlichen Ansatz aus und sehen den Menschen als Einheit aus Körper, Geist und Seele. Durch die Behandlungen sollen die körpereigenen Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert werden.

Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen

Ihre Leistungen rechnen Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Ob die private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker. Gesetzlich Versicherte können jedoch eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen, die für solche Behandlungen leistet.

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