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Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt und verteilt das zur Verfügung stehende Geld zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit dem Jahr 2009 leiten die Kassen dazu ihre Beitragseinnahmen an den Gesundheitsfonds weiter.

In den Fonds fließt zudem ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Im Jahr 2016 belief sich dieser Zuschuss auf 14 Milliarden Euro.

Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen

Der Gesundheitsfonds zahlt den Kassen für jeden Versicherten eine Grundpauschale. Es werden gleichzeitig Zu- und Abschläge berechnet – je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten. Für 80 besonders schwere und kostenintensive Krankheiten gibt es dabei Morbiditätszuschläge.

Kassen mit vielen älteren und kranken Mitglieder erhalten daher mehr Gelder als Krankenkassen mit eher jüngeren und gesunden Versicherten.

Individueller Zusatzbeitrag der Kassen

Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, um die Ausgaben zu decken, erheben die Krankenkassen einen individuellen, einkommensabhängigen GKV Zusatzbeitrag. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der vom Schätzerkreis der GKV jährlich festgelegt wird, bei 1,6 Prozent.

Durch einen Krankenkassenwechsel zu einer GKV mit einem geringeren Zusatzbeitrag können Sie bares Geld sparen. Einen Vergleich der Krankenkassen können Sie in unserem Krankenkassenrechner durchführen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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