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Die Approbation ist die staatliche Zulassung eines Arztes, die dazu berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu verwenden. Eine Approbation ist unter anderem auch für Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erforderlich.
Das Wort Approbation kommt vom lateinischen „approbatio“, was Genehmigung oder Anerkennung bedeutet.
Die Approbationsordnung legt fest, wer eine Approbation erhält. Sie wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage der entsprechenden Gesetze – etwa die Bundesärzte- oder Apothekerordnung – erlassen.
Eine Approbation als Arzt erhält demnach, wer
Eine einmal erteilte Approbation kann in bestimmten Fällen auch wieder entzogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Approbationsinhaber sich einer Straftat schuldig gemacht hat oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Die Approbation ist lediglich die Erlaubnis, den Beruf auszuüben. Sie führt nicht automatisch zu einer Zulassung als Vertragsarzt der Krankenkassen. Diese Zulassung wird durch den Zulassungsausschuss erteilt. Der Ausschuss setzt sich paritätisch aus Ärzten und Vertretern der Krankenkassen zusammen und prüft unter anderem, welcher Bedarf an Ärzten in der jeweiligen Region besteht.
Als gesetzlich Krankenversicherter bekommen Sie in der Regel von Ihrer Krankenversicherung nur Behandlungen durch Ärzte mit einer Kassenzulassung erstattet. Eventuelle Ausnahmen von dieser Regel finden Sie über den kostenlosen Krankenkassenvergleich von CHECK24.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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