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Krankenversicherung bei Kleingewerbe

  • Krankenversicherungsvergleich für Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer
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Gesetzliche Krankenversicherung
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  • Für Beamte und Beamtenanwärter
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Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Sie möchten sich selbstständig machen und ein Kleingewerbe gründen? Auch Kleingewerbetreibende benötigen eine Krankenversicherung. Je nach individueller Ausgangslage können Sie sich dabei für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden.

  1. Gesetzliche Krankenversicherung bei Kleingewerbe
  2. Beitragssätze in der GKV für Selbstständige
  3. Private Krankenversicherung bei Kleingewerbe
  4. Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Gesetzliche Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Wer ein Kleingewerbe angemeldet hat, kann in der Regel freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Voraussetzung dafür ist, dass er bereits zuvor gesetzlich versichert war. 

Wer sein Unternehmen lediglich als Nebengewerbe betreibt und hauptberuflich Arbeitnehmer ist, ist meist ebenfalls gesetzlich versichert und bleibt dies auch weiterhin. Auf die Nebeneinkünfte müssen dann keine Versicherungsbeiträge bezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn das Gewerbe tatsächlich nur Nebengewerbe ist – also der zeitliche Aufwand und die wirtschaftliche Bedeutung deutlich unter der Haupttätigkeit liegen.

Gewerbetreibende, die kostenfrei über die Familienversicherung ihres Partners oder ihrer Eltern abgesichert sind, müssen bestimmte Einkommensgrenzen beachten. Sie dürfen nicht mehr als 445 Euro pro Monat verdienen. Auch Einnahmen wie Zinserträge und Mieteinkünfte zählen dazu. Wer insgesamt ein höheres Einkommen hat, fällt aus der Familienversicherung und muss sich selbst krankenversichern – freiwillig gesetzlich oder privat.

Beitragssätze in der GKV für Selbstständige

In der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Bei Verzicht auf die Zahlung von Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen gesetzlich versicherte Kleingewerbetreibende 14 Prozent ihres Einkommens für ihre Krankenversicherung. Schließen sie einen Tarif mit Krankengeld ab, wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig. In jedem Fall kommt ein Zusatzbeitrag hinzu, den jede Kasse nach ihrer wirtschaftlichen Lage individuell erhebt. Er beträgt durchschnittlich 1,3 Prozent (Stand: 2024). 

Da man als Selbstständiger mit Kleingewerbe in der Regel kein festes monatliches Einkommen hat, wird der Einkommenssteuerbescheid für die Beitragsberechnung herangezogen.

Wer ein Kleingewerbe gründet, hat zunächst noch keinen Einkommenssteuerbescheid mit Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Daher wird die Beitragshöhe für die Krankenversicherung vorläufig auf Grundlage einer Einnahmenschätzung festgelegt. Die endgültige Festsetzung erfolgt rückwirkend – diese Regelung gilt ab 2018. Dadurch sind sowohl Nach- als auch Rückzahlungen möglich.

Nicht nur die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit zählen

Bei der Beitragsberechnung der GKV zählen nicht nur die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit des Kleingewerbes, sondern auch Einnahmen wie etwa Mieteinkünfte oder Zinserträge. Die Einkünfte werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Gleichzeitig gibt es eine Untergrenze bei der Einkommensberechnung. Wer tatsächlich weniger verdient, muss dennoch Beiträge auf ein fiktives Mindesteinkommen von 1.038,33 Euro im Monat (Stand: 2019) zahlen. Die Obergrenze, ab der auf das Einkommen keine weiteren Beiträge mehr bezahlt werden müssen, liegt bei 4.537,50 Euro pro Monat.

Überblick wichtiger monatlicher Einkommensgrenzen

Stand: 2024

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

1.096,67 Euro

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

5.175 Euro

 

Krankenkassenvergleich bei CHECK24

Bei CHECK24 können Sie insgesamt über 60 gesetzliche Krankenkassen miteinander vergleichen. Die Kassen unterscheiden sich sowohl in ihren Zusatzbeiträgen als auch ihren Zusatzleistungen – ein Vergleich lohnt sich daher nicht nur finanziell.

Private Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende, die ihr Unternehmen als Haupterwerb ausüben, sind selbstständig und damit versicherungsfrei. Sie müssen sich nicht gesetzlich versichern, sondern können eine private Krankenversicherung abschließen. Wer ein Nebengewerbe betreibt und hauptberuflich angestellt ist, muss in seinem Angestelltenverhältnis hingegen mindestens 69.300 Euro pro Jahr verdienen, um sich privat versichern zu können.

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in der Regel umfangreichere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen – etwa höhere Erstattungen für Zahnersatz oder bei Krankenhausaufenthalten eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. In der privaten Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge zudem nicht nach dem Einkommen, sondern vor allem nach dem gewünschten Leistungsumfang sowie dem Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss.

Gerade für junge und gesunde Existenzgründer mit der Aussicht auf ein langfristig hohes Einkommen kann sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung daher lohnen. Steigen die Einkünfte aus dem Gewerbe später an, hat dies keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge in der PKV.

Tarife vergleichen

Wenn Sie sich selbstständig machen, sollten Sie genau überlegen, ob Sie in die PKV wechseln möchten. Denn eine spätere Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Vergleichen Sie am besten mehrere Tarife der privaten Krankenversicherung im Hinblick auf die einzelnen Leistungen und Beiträge. Die Experten von CHECK24 stehen Ihnen bei Ihrer Entscheidung gerne zur Seite und beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Als Kleingewerbe bezeichnet man Gewerbebetriebe, die nach Art und Umfang keine kaufmännischen Geschäftsbetriebe sind. Das heißt, es ist kein Eintrag ins Handelsregister nötig. Der Vorteil bei der Gründung eines Kleingewerbes liegt etwa darin, dass im Gegensatz zu einer kaufmännischen Einrichtung keine doppelte Buchführung nötig ist.

Die Begriffe Kleingewerbetreibender und Kleinunternehmer können dabei nicht synonym verwendet werden. Bei der Definition des Kleinunternehmers zählt die Tatsache, dass man als solcher keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Kleinunternehmerregelung). Der Fall liegt vor, wenn man im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erzielt. Wer als Kleingewerbetreibender diese Umsätze nicht überschreitet, kann gemäß Umsatzsteuergesetz gleichzeitig Kleinunternehmer sein.

Bei der Krankenversicherung gibt es für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende keine Unterschiede – sie sind beide Selbstständige und haben als solche die freie Wahl zwischen GKV und PKV.

Weitere Versicherungen für Kleingewerbe

Neben der eigenen Gesundheit sollten Selbstständige auch an die Absicherung ihres Gewerbes denken. Denn ohne Versicherungsschutz müssen Freiberufler und Selbstständige Schäden und Schadensersatzansprüche ihrer Kunden aus eigener Tasche bezahlen. Alle Informationen rund um wichtige Gewerbeversicherungen finden Sie hier.

Unser Vergleich für die private Krankenversicherung berücksichtigt rund 4.300 Tarife – der größte Online-Vergleich, bestätigt durch ÖKO-Test (Ausgabe 10/2016).

In der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen wir rund 60 Kassen.