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Gesetzliche Krankenversicherung für Verbeamtete

Auch Verbeamtete und Beamtenanwärter*innen wie etwa angehende Lehrer*innen haben eine Versicherungspflicht – das heißt, sie sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dabei haben sie die freie Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern.

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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 24.08.2023

Die meisten Verbeamteten entscheiden sich bei der Wahl der richtigen Absicherung für eine private Krankenversicherung. Dies liegt vor allem daran, dass sie Anspruch auf staatliche Beihilfe haben und lediglich einen privaten Beihilfetarif abschließen müssen. Das heißt: Ihr Dienstherr – etwa der Bund oder die Kommune – übernimmt einen festgelegten Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre Familienangehörigen.

Beihilfetarife sind für Verbeamtete in der Regel günstiger als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der sie in der Regel den vollen Beitrag zahlen müssten.

  1. Warum die GKV für Verbeamtete meist nicht lohnenswert ist
  2. Wahfreiheit für Verbeamtete in Hamburg
  3. Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
  4. Private Krankenversicherung für Verbeamtete

Warum die GKV für Verbeamtete meist nicht lohnenswert ist

Verbeamtete in Deutschland erhalten als Staatsdiener*innen von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Das bedeutet, der Dienstherr kommt im Krankheitsfall für einen Teil der Kosten auf – beispielsweise 50 %. Für den Rest muss der Beamte oder die Beamtin selbst eine Krankenversicherung abschließen.

Die verbleibenden Kosten können Verbeamtete allerdings nur in der privaten Krankenversicherung absichern – denn in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine speziellen Beihilfetarife für Verbeamtete, die nur die Restkosten abdecken. Hier müssten Beamte und Beamtinnen eine reguläre Vollversicherung abschließen und bei Behandlungen über die Krankenkasse auf ihren Beihilfeanspruch verzichten.

Wann die Beihilfe auch in der GKV greift

Nur in Ausnahmefällen haben auch gesetzlich versicherte Verbeamtete einen Anspruch auf Beihilfe. Sollte die Krankenkasse etwa für bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise aufkommen – beispielsweise für Zahnersatz – können gesetzlich versicherte Verbeamtete dafür Beihilfe beantragen.

Die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung müssen die Verbeamteten darüber hinaus komplett alleine tragen. Während bei Arbeitnehmer*innen der Arbeitgeber die Hälfte der Beitragskosten übernimmt, ist dies bei Verbeamteten in der Regel nicht der Fall – sie müssen auf den Zuschuss vom Arbeitgeber verzichten.

Daher ist eine gesetzliche Krankenversicherung für sie deutlich teurer und eine private Krankenversicherung für Verbeamtete im Normalfall die bessere Lösung.

Wahlfreiheit für Verbeamtete in Hamburg

In Hamburg können Beamte und Beamtinnen jedoch seit August 2018 zwischen der staatlichen Beihilfe und einem Beitragszuschuss für die gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen. Damit können sie sich zu den gleichen Konditionen wie Angestellte gesetzlich versichern: Wer sich für den Beitragszuschuss entscheidet, für den erstattet der Dienstherr wie bei Angestellten die Hälfte der Beitragskosten.

So soll für Verbematete erstmals eine echte Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV geschaffen werden. Beamte und Beamtinnen, die bereits privat krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dafür dürfen sie die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht erreicht haben und müssen für eine bestimmte Zeit bereits früher gesetzlich versichert gewesen sein.

Einmalige Entscheidung

Hamburger Beamtinnen und Beamte können einmalig zwischen der Beihilfe und einer Beitragspauschale zur Krankenversicherung wählen. Ist die Entscheidung gefallen, gilt sie für die gesamte Amtslaufbahn.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch wenn die private Krankenversicherung für Verbeamtete in der Regel die bessere Wahl ist, hat die gesetzliche Krankenversicherung durchaus einige Vorteile. So gibt es etwa nur in der GKV die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung für den/die Partner*in und die eigenen Kinder. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Angehörigen nicht mehr als 485 € monatlich (bei einem Mini-Job: 538 €) verdienen. Für die Kinder gelten zudem bestimmte Altersgrenzen.

Mutter und Kind beim ArztIn der PKV hingegen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen und Beiträge gezahlt werden. Dafür haben diese jedoch in der Regel auch Anspruch auf Beihilfe. Ist man zudem einmal gesetzlich krankenversichert, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse einfacher als ein Wechsel innerhalb der PKV. Gesetzlich Versicherte können sich in der Regel alle 12 Monate ohne Probleme bei einer anderen Kasse versichern. So können sie vom Wettbewerb zwischen den Krankenkassen profitieren. Die Entscheidung für ein privates Versicherungsunternehmen gilt dagegen meist ein Leben lang, da ein späterer Wechsel oft mit Nachteilen verbunden ist.

Zudem richten sich die Beiträge in der GKV nach dem Einkommen. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger – in der PKV ist das nicht der Fall. Hier richtet sich der Beitrag vor allem nach Gesundheitszustand und Alter beim Versicherungsabschluss sowie dem Versicherungsumfang.

Private Krankenversicherung für Verbeamtete

Verbeamtete und Beamtenanwärter*innen haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn. Das heißt, der Bund, das Land oder die Kommune zahlt dem/der Verbeamteten im Krankheitsfall einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten. Bundesbeamte und -beamtinnen erhalten eine Beihilfe in Höhe von 50 % der Kosten, bei mindestens zwei Kindern oder im Ruhestand erhöht sich die Erstattung auf 70 %.

Für eigene Kinder gibt es eine Beihilfe von 80 %, solange Kindergeld für sie gezahlt wird. Die Details der Beihilfe regelt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Verbeamtete finden sie hier.

Die CHECK24-Kundenberater*innen helfen Ihnen gerne weiter

Wenn Sie als Verbeamtete*r oder Beamtenanwärter*in auf der Suche nach einer Krankenversicherung sind, steht Ihnen bei CHECK24 der Vergleich von insgesamt über 70 Kassen zur Verfügung. Geben Sie bei Ihrer Berufsgruppe einfach „Verbeamtet” ein und der Online-Rechner zeigt Ihnen innerhalb weniger Sekunden die Krankenkassen an, bei denen Sie sich versichern können. Sie sehen dabei auf einen Blick, wie hoch Ihre monatlichen Beiträge bei jeder einzelnen Kasse sind.

Wenn Sie bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung nicht sicher sind, ob eine private oder gesetzliche Absicherung vorteilhafter ist, helfen Ihnen die Experten*innen von CHECK24 gerne weiter. Unsere Kundenberater*innen sind Spezialist*innen auf dem Gebiet der Krankenversicherung und informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 089 - 24 24 12 74 – wir sind von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da.

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