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Gaskrise in Deutschland

20.03.2023

Was kann ich tun? 

  • Die Entlastung durch die Gaspreisbremse gilt seit 01.03.2023 (rückwirkend auch für Januar und Februar).
  • Gaspreis weiterhin auf einem hohen Niveau in der Grundversorgung und bei alternativen Anbietern.
  • Sie haben 2 Optionen: Neuen Tarif mit Preisgarantie abschließen oder Sparalarm aktivieren und später wechseln.

jetzt Sparalarm aktivieren

Wie werden Gaskunden entlastet?

  • Gaspreisbremse: Greift vom 01.03.2023 bis zum 30.04.2024, soll aber rückwirkend schon für Januar und Februar 2023 gelten. Dadurch wird der Arbeitspreis auf 12 ct je kWh für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Aktuell zahlen Verbraucher durchschnittlich 18,6 ct je kWh.
  • Gas-Soforthilfe: Verbraucher haben die Soforthilfe im Dezember 2022 erhalten. Diese berechnet sich auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs und wird dann mit dem für Dezember vereinbarten Gaspreis multipliziert. Grundlage für die Berechnung ist die Abschlagszahlung vom September 2022. 
  • Mehrwertsteuersenkung: Die Mehrwertsteuer auf Gas wird von 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. 
  • Zusätzlich wird die CO₂-Abgabe 2023 vorerst nicht angehoben.
     

Wie viel kann ich dank der Entlastungen jährlich sparen?

 Entlastung  Familie (Verbrauch: 20.000 kWh)  Single (Verbrauch: 5.000 kWh)
Gaspreisbremse 785 € 218 €
Gas-Soforthilfe (einmalig) 311 € 86 €
Mehrwertsteuersenkung 306 € 87 €
Keine Erhöhung CO₂-Abgabe 2023 7,88 € 5,35 €
Entlastungen pro Jahr, Stand: Januar 2023

Ist ein Gasanbieterwechsel aktuell sinnvoll?

Aufgrund der weiterhin hohen Gaspreise im Großhandel kommt es aktuell sowohl bei Grundversorgungs- als auch Bestandstarifen zu massiven Preiserhöhungen

Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:

a) Tarife vergleichen und neuen Vertrag abschließen

Vergleichen
Sie aktuelle Tarife in unserem Gasvergleich und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie vor plötzlichen Preiserhöhungen geschützt und haben für min. 12 Monate eine Kostensicherheit.

b) Bei Ihrem jetzigen Anbieter oder Grundversorger bleiben und später wechseln

Für den Fall, dass Ihr Grundversorger oder Vertrag bei einem Alternativanbieter günstiger ist, haben Sie die Möglichkeit den  Sparalarm aktivieren CHECK24 Sparalarm zu aktivieren. So haben Sie die Preisentwicklung ganz einfach im Blick und können bei verbessertem Angebot wechseln.

Gaspreise sinken – Sparpotenzial zusätzlich zur Gaspreisbremse

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht oder ihre Preise nach dem Energiesicherungsgesetz erhöhen sollte, können Sie in der Regel ohne Einhaltung der Frist kündigen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Sonderkündigung selbst vornehmen müssen, es genügt nicht einen neuen Anbieter mit der Kündigung zu beauftragen.

Sollten Sie sich nach der Preiserhöhung eines Alternativanbieters bewusst für die lokale Grundversorgung entscheiden, müssen Sie nach dem Gebrauch des Sonderkündigungsrechts nichts weiter unternehmen – Ihr Gasgrundversorger meldet sich automatisch bei Ihnen.

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

Häufige Fragen zur Gaskrise

Kann es durch die aktuelle Gaskrise zur Versorgungsunterbrechung kommen?

Das Bundeswirtschaftsministerium gibt hier Entwarnung: Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein (auch bei Insolvenz des Energieanbieters). Wenn die dritte Eskalationsstufe des Notfallplans Gas der Bundesregierung ausgerufen werden würde, greift der Staat ein und regelt die Gasversorgung: Dabei erhalten Privathaushalte und andere schützenswerte Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser den Vorrang.

Notfallplan Gas: Was bedeuten die drei Stufen?

Seit dem 23.06.22 gilt die Alarmstufe.

  1. Frühwarnstufe: Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Versorgungslage. Ein Krisenteam berät über weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.
  2. Alarmstufe (seit 23.06.22 ausgerufen): Die Gasversorgungslage  verschlechtert sich erheblich. Der Gasmarkt ist noch ohne staatliche Eingriffe in der Lage, Störungen oder eine hohe Nachfrage zu bewältigen.
  3. Notfallstufe: Es liegt gleichzeitig eine sehr hohe Gasnachfrage und eine massive Störung der Gasversorgung vor. Dann greift der Staat ein und regelt über die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Gasverteilung.
Was ist die Speicherumlage?

Die sogenannte Speicherumlage ist ab dem 01.10.22 wirksam, gilt bis 31.05.25 und beträgt 0,059 Cent je kWh. Damit sollen die Kosten zur Einspeicherung von Gas gedeckt werden, um die Versorgung im Winter zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass Verbraucher davon wenig beeinträchtigt werden.


Energieexpertin Linda Welzer
Linda Welzer
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