Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Was kann ich tun?
Entlastung | Familie (Verbrauch: 20.000 kWh) | Single (Verbrauch: 5.000 kWh) |
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Gaspreisbremse | 785 € | 218 € |
Gas-Soforthilfe (einmalig) | 311 € | 86 € |
Mehrwertsteuersenkung | 306 € | 87 € |
Keine Erhöhung CO₂-Abgabe 2023 | 7,88 € | 5,35 € |
Aufgrund der weiterhin hohen Gaspreise im Großhandel kommt es aktuell sowohl bei Grundversorgungs- als auch Bestandstarifen zu massiven Preiserhöhungen.
Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:
Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht oder ihre Preise nach dem Energiesicherungsgesetz erhöhen sollte, können Sie in der Regel ohne Einhaltung der Frist kündigen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Sonderkündigung selbst vornehmen müssen, es genügt nicht einen neuen Anbieter mit der Kündigung zu beauftragen.
Sollten Sie sich nach der Preiserhöhung eines Alternativanbieters bewusst für die lokale Grundversorgung entscheiden, müssen Sie nach dem Gebrauch des Sonderkündigungsrechts nichts weiter unternehmen – Ihr Gasgrundversorger meldet sich automatisch bei Ihnen.
Das Bundeswirtschaftsministerium gibt hier Entwarnung: Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein (auch bei Insolvenz des Energieanbieters). Wenn die dritte Eskalationsstufe des Notfallplans Gas der Bundesregierung ausgerufen werden würde, greift der Staat ein und regelt die Gasversorgung: Dabei erhalten Privathaushalte und andere schützenswerte Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser den Vorrang.
Seit dem 23.06.22 gilt die Alarmstufe.
Die sogenannte Speicherumlage ist ab dem 01.10.22 wirksam, gilt bis 31.05.25 und beträgt 0,059 Cent je kWh. Damit sollen die Kosten zur Einspeicherung von Gas gedeckt werden, um die Versorgung im Winter zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass Verbraucher davon wenig beeinträchtigt werden.