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Was sich 2016 bei der Baufinanzierung ändert

München, 29.12.2015 | 15:16 | hdu

Leicht steigende Zinsen, verschärfte Neubaustandards, höhere Förderung: Für Häuslebauer bringt das neue Jahr einige Änderungen mit sich.

Baufinanzierung 2016
Wer sich in 2016 den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, sollte einige Änderungen beachten.

Was ändert sich 2016 für Bauherren und Hauskäufer? Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Trends zusammengefasst.

Leicht steigende Zinsen bei Baufinanzierungen

Zwar hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihr Anleihekaufprogramm bis 2017 verlängert und belässt auch den Leitzins auf dem historischen Tief von 0,05 Prozent – allerdings erhöhte die US-Zentralbank Federal Reserve, kurz FED, ihren Leitzins kürzlich wieder. Kommt nun auch in Deutschland die Zinswende?

Wer in 2016 ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, muss derzeit noch nicht mit einem starken Zinsanstieg rechnen. Baufinanzierungsexperten erwarten zwar eine leichte Erhöhung der Baugeldzinsen im neuen Jahr, insgesamt bleibt das Zinsniveau aber voraussichtlich niedrig.

Strengere Vorgaben für Neubauten und energieeffiziente Förderung

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Mindeststandards für den Hausbau. Dann tritt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Neubauten müssen nach der neuen Verordnung bei Energieverbrauch und Dämmung strengere Anforderungen erfüllen als bisher. In diesem Zuge passt auch die staatliche Förderbank KfW ihre Programme an. Für das KfW-Effizienzhaus 70, das mit der neuen EnEV zum Standard wird, können Bauherren nur noch bis zum 31. März 2016 Förderung beantragen.

Zinsgünstige Baufinanzierungen und Tilgungszuschüsse werden aber weiterhin für das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 gewährt. Zudem führt die KfW zum 1. März eine neue Förderstufe ein: Das Effizienzhaus 40 Plus. Ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs wird bei diesem Neubaustandard direkt am Gebäude erzeugt und gespeichert. Neben den verschärften Förderstandards gilt ab dem 1. April außerdem ein neuer Höchstförderbetrag für das Programm „Energieeffizient Bauen“. Die KfW verdoppelt die geförderte Höchstsumme von bisher 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt in Kraft

Bis zum 21. März 2016 muss die Bundesregierung die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Demnach sollen Kreditinstitute die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden noch sorgfältiger prüfen als zuvor, um sie vor wirtschaftlichen Fehlentscheidungen zu schützen. Kopplungsgeschäfte, wie Immobiliendarlehen, die an andere Finanzgeschäfte – etwa Sparkonten oder Versicherungen – gebunden sind, sollen dann weitgehend verboten werden. Auch für Vermittler von Baufinanzierungen gelten künftig strengere Regeln: Sie müssen sich registrieren lassen und einen Sachkundenachweis führen.

Früher raus aus teuren Forward-Darlehen

Hat ein Hauskäufer ein Forward-Darlehen in Form einer Prolongation bei seiner bisherigen Bank abgeschlossen, kann er bereits zehn Jahre nach Vertragsabschluss aus der Anschlussfinanzierung aussteigen – ohne, dass eine Entschädigungszahlung anfällt. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil entschieden. Laut Gesetz sind Immobiliendarlehen generell nach einer Laufzeit von zehn Jahren ohne Entschädigungszahlung an die Bank kündbar. Vertragsabschluss und Auszahlung liegen meist nah beieinander, sodass der Zeitpunkt einer möglichen Kündigung relativ eindeutig ist. Anders ist das bei Forward-Darlehen, die oft Jahre im Voraus abgeschlossen werden.

Das Landgericht hat nun klargestellt, dass die zehnjährige Frist bei einem Forward-Darlehen im Falle einer Prolongation bereits mit dem Zeitpunkt der Vereinbarung, in der Regel dem Vertragsabschluss, beginnt. Wurde das Forward-Darlehen etwa drei Jahre vor Auszahlung des Geldes abgeschlossen, könnte ein solches Darlehen sieben Jahre später gekündigt werden, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben darf. Da das Zinsniveau derzeit deutlich niedriger ist als vor zehn Jahren, kann es sich für Kreditnehmer finanziell durchaus lohnen vorzeitig aus einer teuren Anschlussfinanzierung auszusteigen. Wie die Kreditinstitute auf das Urteil reagieren, bleibt allerdings abzuwarten.
 

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