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Baufinanzierung: Banken verlangen häufig zu hohe Vorfälligkeitsgebühren

München, 16.07.2014 | 12:02 | asz

Verbraucher, die ihre Baufinanzierung vorzeitig ablösen, müssen in zwei Dritteln der Fälle signifikant überhöhte Vorfälligkeitsgebühren zahlen. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit, der insgesamt 3.000 Immobilienkredite analysiert hatte. Demnach zahlen Kreditnehmer in etwa einem Fünftel der Fälle um 20 Prozent mehr als die von den Verbraucherschützern als angemessen betrachtete Gebühr.

Frau mit Bauplan, Rechner und Geldscheinen
Banken berechnen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Kündigung von Immobilienkrediten, so der vzbv.
Bei 40 Prozent der Darlehen verlangten die Banken der Mitteilung zufolge immer noch mindestens zehn Prozent mehr. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Kreditnehmer ein Darlehen vor der eigentlich vereinbarten Laufzeit ablösen oder komplett zurückzahlen. Sie soll die finanziellen Nachteile ausgleichen, die Banken durch die geringeren Zinszahlungen der Kunden in Kauf nehmen müssen.

Aufgrund sinkender Zinsen können Geldinstitute vorzeitig zurückgezahltes Geld nur mit geringer Rendite an andere Kunden weitergeben oder selbst anlegen. Entsprechend deutlich stieg die Gebühr in den vergangenen Jahren: Wie der Verband mitteilte, zahlten Kreditnehmer in den Jahren 2007 und 2008 eine Vorfälligkeitsentschädigung von durchschnittlich vier Prozent des Restkredites - in den vergangenen zwei Jahren wurden hingegen elf Prozent fällig. Laut vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn könnte diese Entwicklung für manche Verbraucher existenzbedrohend sein.

Der Verband kritisiert zudem, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bisher nicht nach gesetzlichen Vorgaben berechnet werden muss. Bis zum Jahr 2015 muss die EU-Richtlinie für Immobilienkredite in deutsches Recht umgesetzt werden – die Verbraucherschützer fordern, die Gebühr in diesem Zuge auf maximal fünf Prozent der offenen Geldschuld zu deckeln. Bei Ratenkrediten existiert indes mit der Verbraucherkreditrichtlinie eine gesetzliche Vorgabe: Die Vorfälligkeitsentschädigung darf hier je nach Restlaufzeit maximal 0,5 bis ein Prozent der offenen Darlehensschuld betragen.

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