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Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates macht Vorgaben, nach welchen Kriterien Personen in den Mitgliedsstaaten der EU Darlehen für den Kauf von Immobilien erhalten. Die Richtlinie wurde am 4. Februar 2014 erlassen, die Mitgliedsstaaten mussten sie bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland geschah dies mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften. In der öffentlichen Diskussion und der Medienberichterstattung wird dieses nationale Gesetz oft nur verkürzt als Wohnimmobilienkreditrichtlinie bezeichnet.

Von Bedeutung für potenzielle Bauherren oder Immobilienkäufer ist die Richtlinie deshalb, weil Banken ihr zufolge den Wert des Grundstücks, Hauses oder der Wohnung nicht mehr als wesentliches Kriterium für die Kreditwürdigkeit heranziehen dürfen. Stattdessen müssen sie bei der Entscheidung über die Kreditvergabe vor allem das Einkommen und dessen voraussichtliche Entwicklung beurteilen. Diese Vorgabe der Richtlinie hat seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes in Deutschland Diskussionen ausgelöst.

2017 wurde das Gesetz entschärft. Die Wertsteigerung der finanzierten Immobilie findet größere Berücksichtigung als das jetzige Einkommen des Kreditnehmers, überschaubare Darlehenssummen sowie Darlehen für Modernisierungen und Sanierungen werden einfacher vergeben und bei einer Anschlussfinanzierung entfällt die Prüfung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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