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Justizminister lehnen Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen ab

München, 19.6.2015 | 11:02 | mtr

Immobilienbesitzer sollen nicht dazu verpflichtet werden, eine Elementarversicherung für ihr Gebäude abzuschließen. Das sieht ein aktueller Beschluss vor, den die Justizministerinnen und Justizminister der Länder gestern auf der 86. Justizministerkonferenz gefasst haben. Nach wie vor stünden rechtliche und praktische Bedenken der Einführung einer Pflichtversicherung entgegen. Da auch alternative gesetzliche Lösungsvorschläge nicht umsetzbar seien, setzt die Politik auf die Versicherungswirtschaft und Eigeninitiative der Gebäudeeigentümer.

Ein Mann sitzt telefonierend auf der Couch und ist umgeben von Hochwasser.Erhalten in Zukunft bei Elementarschäden nur noch Immobilienbesitzer, die eine Gebäudeversicherung abgeschlossen oder sich zumindest um eine bezahlbare Versicherung bemüht haben, staatliche Hilfsgelde
Die jüngsten Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt hätten gezeigt, dass die Versicherungsgesellschaften bemüht sind, auch Bürgern in Hochrisikozonen eine Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden anzubieten. Die Justizminister/-innen erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt. Daher empfehlen sie, derzeit keine gesetzgeberischen Schritte zu unternehmen.

Die Minister/-innen stimmen darin überein, dass ein Schutz gegen Elementarschäden auch durch individuelle Prävention und Risikoabsicherung erreicht werden muss. Daher solle zukünftig bei Elementarschadensereignissen berücksichtigt werden, ob die Betroffenen eine Elementarversicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können.

Zudem sollen Bund und Länder die eingeleiteten Schritte zur Schadensvermeidung durch Hochwasserschutz und angepassten Bauplanungen nachhaltig und konsequent weiterführen. Auch Naturgefahrenportale für Bürger und Informationskampagnen bezüglich Elementargefahren sollten ausgeweitet werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt die jüngsten Beschlüsse und sieht sich in seiner Haltung bestätigt. Der Bund der Versicherten hingegen fordert seit Jahren eine bundesweite Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Ohne Gesetzespflicht bliebe vielen Gebäudeeigentümern der Zugang zu einer bezahlbaren Elementarschadensversicherung verwehrt.

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