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Fluthilfefonds 2013: Bundesregierung verlängert Bewilligungsfrist

München, 7.8.2015 | 13:22 | mtr

Die Bundesregierung hat auf Wunsch der Bundesländer die Bewilligungsfrist für den Fluthilfefonds 2013 um ein halbes Jahr verlängert. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hervor.

Ein von Hochwasser überschwemmtes Dorf. Nur die Hausdächer sind nocht sichtbar.Die Flutkatastrophe 2013 hat verheerende Schäden angerichtet. Finanzhilfe bietet der Fluthilfefonds 2013. Privat können Sie sich gegen Elementarschäden mit einer Gebäudeversicherung versichern.
Der Aufbauhilfefonds wurde eingerichtet, um Schäden, die das verheerende Hochwasser im Jahr 2013 verursacht hatte, finanziell zu kompensieren. Durch die Verlängerung haben die zuständigen Behörden nun bis zum 30.6.2016 Zeit gemeldete Schadensfälle zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatz zu bewilligen. Bis zum 30. Juni 2015 wurden insgesamt rund 257 Millionen Euro zur Unterstützung privater Haushalte und Wohnungsunternehmen verwendet.

Die Regierung rechnet allerdings damit, dass sich die Fördersumme in diesem Bereich auf insgesamt etwa 350 Millionen belaufen wird. Derzeit plant die Bundesregierung, die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von voraussichtlich zwei Milliarden Euro in den Bundeshaushalt zurückfließen zu lassen. Der Bund will in Zukunft jedoch deutlich mehr Geld für den Hochwasserschutz ausgeben.
 

Gründe für die Ablehnung von Anträgen

Laut Bundesregierung werden Anträge auf Fördergeld meist aus den folgenden Gründen abgelehnt:
  • Kausalität des Schadens durch das Hochwasser nicht gegeben oder nicht nachweisbar
  • Förderfähigkeit im jeweiligen Programm nicht gegeben
  • Schaden durch Dritte gedeckt (zum Beispiel Versicherungen, Spenden) gedeckt
  • Schaden liegt unterhalb der Bagatellgrenze
  • Es gibt keine außergewöhnliche Notlage des Antragstellers
  • Fehlende, unvollständige oder nicht fristgerechte Antragsunterlagen
  • Hausrat oder Gebäude sind nicht zwingend zur Haushalts- bzw. Lebensführung notwendig
Die Jahrhundertflut 2013 hatte eine Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Gang gesetzt. Erst kürzlich erteilten jedoch die Justizminister/-innen der Länder einer solchen Versicherungspflicht eine Absage.
 
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