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Wichtige Fragen in Kürze

  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für Zahnersatz gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Nahezu alle Tarife sehen darüber hinaus in den ersten Jahren Summenbegrenzungen vor.

  • Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?

    Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?

    Je nach Anbieter und Tarif sind in der Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für notwendige Zahnbehandlungen enthalten. Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung, die immer noch hauptsächlich Amalgamplomben ersetzt, leisten die Privaten Versicherer auch für die moderneren dentinadhäsiven Füllungen.

  • Wird eine professionelle Zahnreinigung erstattet?

    Wird eine professionelle Zahnreinigung erstattet?

    Obwohl eine regelmäßig durchgeführte professionelle Zahnreinigung maßgeblich zum Erhalt des natürlichen Gebisses beiträgt, zahlt die GKV hier keinerlei Leistungen für erwachsene Patienten. Sofern sie nicht über eine private Zahnzusatzversicherung verfügen, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten von etwa 100Euro pro Behandlung selbst tragen.

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