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Wichtige Fragen in Kürze

  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für Zahnersatz gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Nahezu alle Tarife sehen darüber hinaus in den ersten Jahren Summenbegrenzungen vor.

  • Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?

    Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?

    Je nach Anbieter und Tarif sind in der Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für notwendige Zahnbehandlungen enthalten. Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung, die immer noch hauptsächlich Amalgamplomben ersetzt, leisten die Privaten Versicherer auch für die moderneren dentinadhäsiven Füllungen.

  • Wird eine professionelle Zahnreinigung erstattet?

    Wird eine professionelle Zahnreinigung erstattet?

    Obwohl eine regelmäßig durchgeführte professionelle Zahnreinigung maßgeblich zum Erhalt des natürlichen Gebisses beiträgt, zahlt die GKV hier keinerlei Leistungen für erwachsene Patienten. Sofern sie nicht über eine private Zahnzusatzversicherung verfügen, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten von etwa 100Euro pro Behandlung selbst tragen.

Zahnzusatzversicherung Ratgeber

Notwendigkeit der Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind durch mehrere Gesundheitsreformen in den letzten Jahren auf ein Grundschutzniveau abgesenkt worden. Vor allem in den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die Leistungen der GKV mittlerweile nicht mehrausreichend. Jedem denkbaren zahnärztlichen Befund wurde eine Regelversorgung (GKV-Grundversorgung) zugeordnet. Diese setzt sich beispielsweise aus den Kosten für einfachen Zahnersatz, Laborkosten, Materialverbrauch und ärztlicher Behandlung zusammen.

Von dieser Regelversorgung übernimmt die Kasse 50 Prozent. Wer durch regelmäßige Zahnprophylaxe ein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, erhält einen etwas höheren Anteil. Diese anteilige Erstattungsleistung nennt sich Festkostenzuschuss. Jedoch werden viele Leistungen der modernen Zahnmedizin dadurch nur unzureichend abgedeckt. Wer zum Beispiel ein Keramik-Inlay, ein Implantat oder schlicht keine Amalgamplombe möchte, bleibt in aller Regel auf einem Großteil der Kosten sitzen. Auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen (Zahnspangen) für Kinder gewährt die GKV oft keine Leistungen mehr. Hier sind Kosten von 5.000 bis 10.000 Euro der Normalfall. Abhilfe schafft eine Zahnzusatzversicherung. Je nach Anbieter, Tarif und durchgeführter Zahnbehandlung ist eine Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent möglich.

Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen

Jede/r  in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen. An dieser Stelle gilt es jedoch einen wichtigen Punkt zu beachten: Bereits bestehende Vorerkrankungen (etwa fehlende Zähne oder Provisiorien) und alle bereits angeratenen zahnärztlichen Behandlungen werden meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder nur durch Beitragszuschlag oder Leistungsbegrenzung mitversichert. Es empfiehlt sich also, die Versicherung abzuschließen, solange die Zähne noch in Ordnung sind.

Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Je nach Anbieter und Tarif sind Leistungen für Zahnersatz, also Brücken, Kronen, Implantate oder die dritten Zähne, Zahnbehandlungsmaßnahmen wie Inlays, Onlays, Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Leistungen für Kieferorthopädie versicherbar.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung

Die Beiträge sind abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Anbieter und Leistungsumfang. Generell lässt sich sagen, dass die Beitragsspanne von wenigen Euro bis zu über 30 Euro reicht.
Besonderheiten – darauf sollten Sie achten

Versicherungsnehmer sollten unbedingt darauf achten, auf welcher Grundlage der Versicherer leistet. Stellt er seine Leistung auf den Rechnungsbetrag ab, auf die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Kassenleistung oder zahlt er nur den gleichen Betrag wie die gesetzliche Krankenversicherung?

Dazu ein Beispiel anhand der Versorgung mit einem Implantat:

  • Versicherer A erstattet 80 Prozent vom Rechnungsbetrag,
  • Versicherer B erstattet 50 Prozent der Differenz zur Kassenleistung,
  • Versicherer C erstattet 100 Prozent der Kassenleistung.

Der Rechnungsbetrag liegt bei 3.000 Euro, der Festkostenzuschuss der Kasse beträgt etwa 240Euro.

  • Versicherer A erstattet 2.400  Euro + Festkostenzuschuss = 2640,00 EUR oder 88 Prozent der Gesamtkosten
  • Versicherer B erstattet 1.380 Euro + Festkostenzuschuss = 1.620 Euro oder 54 Prozent der Gesamtkosten
  • Versicherer C erstattet 240 Euro + Festkostenzuschuss = 480,00 EUR oder 16 Prozent der Gesamtkosten.

Daneben sollten Verbraucher prüfen, ob der Tarif beispielsweise auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlungen einschließt, um bösen Überraschungen vorzubeugen.

Unbedingt vergleichen

Neben großen Preisunterschieden gibt es zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen vor allem im Leistungsbereich deutliche Abweichungen. Wichtige Kriterien sind hier etwa, auf welcher Grundlage der Versicherer leistet, ob es Wartezeiten oder andere Leistungsbegrenzungen gibt oder ob der Tarif zukunftsfest kalkuliert ist.

Der CHECK24 Zahnzusatzversicherung Vergleich berücksichtigt alle diese Punkte und bietet einen umfassenden Überblick über die Angebote der Assekuranzen.