Zahnzusatzversicherung Häufige Fragen
Für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für Zahnersatz gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Nahezu alle Tarife sehen darüber hinaus in den ersten Jahren Summenbegrenzungen vor.
Einige Gesellschaften versichern eine bestimmte Anzahl fehlender, nicht ersetzter Zähne mit. Je nach Tarif variiert die Anzahl der Zähne, die mitversichert werden können. Außerdem gibt es Unterschiede hinsichtlich eventueller Risikozuschläge und Leistungseinschränkungen.
Je nach Anbieter und Tarif sind in der Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für notwendige Zahnbehandlungen enthalten. Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung, die immer noch hauptsächlich Amalgamplomben ersetzt, leisten die Privaten Versicherer auch für die moderneren dentinadhäsiven Füllungen.
Vor Behandlungsbeginn erstellt der Zahnarzt einen Kostenvoranschlag - den Heil- und Kostenplan. Fast alle Versicherer verlangen, dass dieser Heil-und Kostenplan vor Behandlungsbeginn eingereicht wird, damit eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme getroffen werden kann. Für den Versicherten ist der Heil- und Kostenplan ein Instrument, mit dessen Hilfe die Behandlungskosten und die Eigenbeteiligung kalkulierbar werden.
Die Regelversorgung ist die von den Gesetzlichen Kassen vorgegebene Therapieform für alle zahnärztlichen Befunde bei gesetzlich versicherten Personen. Dies ist meist eine einfache, zweckmäßige Versorgung. Die Ästhetik spielt hierbei eine eher untergeordnete Rolle. So umfasst die Regelversorgung beispielsweise keine Implantate oder Inlays.
Jedem zahnärztlichen Befund ist eine Regelversorgung zugeordnet. Diese gibt Aufschluss darüber, was eine einfache und zweckmäßige Versorgung kostet. Der Festkostenzuschuss bestimmt den Anteil der Regelversorgung, welchen die Gesetzliche Krankenversicherung übernehmen muss. Die jeweilige Höhe der Festkostenzuschüsse ist in einer speziellen Tabelle festgelegt.
Ein wichtiger Punkt, den man vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten sollte: Welche Steigerungssätze der GOZ werden vom Versicherer erstattet? Die meisten Tarife leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen). Es gibt aber auch Tarife, die keine Begrenzung der Gebührenordnung vorsehen und bei entsprechender Begründung auch den 5-fachen oder 8-fachen Satz übernehmen. Dies kann bei Inanspruchnahme eines teuren Spezialisten oder bei besonders schwierigen Behandlungen im Einzelfall durchaus erforderlich werden. Tarife, die nur bis zum Regelsatz der GOZ leisten (ungefähr Kassenleistung) sind daher ungeeignet, wenn eine hochwertige Zahnversorgung abgesichert werden soll.
Obwohl eine regelmäßig durchgeführte professionelle Zahnreinigung maßgeblich zum Erhalt des natürlichen Gebisses beiträgt, zahlt die GKV hier keinerlei Leistungen für erwachsene Patienten. Sofern sie nicht über eine private Zahnzusatzversicherung verfügen, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten von etwa 100Euro pro Behandlung selbst tragen.