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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Wohngebäudeversicherung?

    Wofür eine Wohngebäudeversicherung?

    Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hausbesitzer. Denn ein Schaden an Ihrem Haus, beispielsweise nach einem Brand kann sehr teuer bzw. fast unbezahlbar sein.

    Eine Gebäudeversicherung leistet je nach Tarif für

    • Brand
    • Blitzschlag
    • Sturm und Hagel
    • Leitungswasser
    • Frost
    • Elementarschäden
    • Explosion
    • Flugzeugabstürzen

    Ein weiteres relevantes Risiko sind Sturmschäden, da Stürme durch den Klimawandel in den letzten Jahren zunehmen. Zusätzlich versicherbar sind z. B. Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen.

  • Es gibt doch eine Hausratversicherung, wofür benötige ich dann eine Wohngebäudeversicherung?

    Es gibt doch eine Hausratversicherung, wofür benötige ich dann eine Wohngebäudeversicherung?

    Der wesentliche Unterschied ist, dass die Hausratversicherung nur für bewegliche Gegenstände und Möbel in Ihrem Haus leistet. Die Wohngebäudeversicherung ist für alles was fest mit dem Boden verbunden ist sowie das Hauptgebäude (Wohngebäude) und alle Nebengebäude zuständig.

    Zusätzlich sind bei den meisten Versicheren auch noch folgende Bestandteile versichert:

    • fest eingebaute Schränke
    • fest verlegter Fußbodenbelag
    • Zentralheizungsanlage
    • sanitäre Installation
    • Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
    • außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
    • Nebengebäude, Garagen, Carports
    • Hundehütten, Müllboxen, Einfriedungen
  • Wonach berechnet sich die
    Versicherungsprämie/Versicherungs-
    summe?

    Wonach berechnet sich die Versicherungsprämie / Versicherungssumme?

    Um die Versicherungssumme Ihres Hauses richtig zu berechnen gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Versicherungssumme nach Wohnfläche sowie
    • Ermittlung der Summe über den Baupreis von 1914

    Bei der Berechnung nach Wohnfläche erhält Ihr Haus eine feste Versicherungssumme (Bsp. 100.000 € → qm x €).

    Dieses Verfahren ist allerdings sehr ungenau.

    Deshalb wird zur Berechnung der Versicherungssumme über den Baupreis von 1914 geraten. Hier wird per Wertermittlungsbogen der (fiktive) Preis Ihres Hauses im Jahr 1914 errechnet.

    Der Preis des Jahres wird mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem ständig veränderten Baupreisindex, ergibt.

    'Wert 1914' x 15,20 = gleitender Neuwertfaktor

    Dieser Wert (Ihre Versicherungssumme) wird auch gleitender Neuwertfaktor genannt.

    Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird Ihre Versicherungssumme jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, weshalb Sie nie unterversichert sein können.

    Sollten Sie die Anpassung nicht wünschen, können Sie dieser auch widersprechen, allerdings sind Sie dann selbst für die Anpassung Ihrer Versicherungssumme zuständig (Gefahr der Unterversicherung).

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Wohngebäudeversicherung Ratgeber

Wohngebäudeversicherung Allgemein

Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer abschließen, denn diese sichert nicht nur Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Hagel ab, sondern ebenfalls bei Sturm. Die meisten Banken verlangen heute sogar den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, vor allem wenn die vorhandene Immobilie mit einer Hypothek belastet ist.

Für Hausbesitzer lohnt sich der Abschluss auf jeden Fall, denn durch den Klimawechsel nehmen die Sturmschäden in den letzten Jahren immer mehr zu. Immobilienbesitzer die sich nicht mit einer Versicherung absichern, werden im Schadensfall nicht selten durch die Wiederinstandsetzung bis an den Rand des finanziellen Ruins gebracht.

Die Wohngebäudeversicherung ist eine so genannte verbundene Versicherung. Bei dieser Art der Versicherungen werden die Prämien für jedes Risiko einzeln berechnet, wobei die Möglichkeit besteht die Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel in einzelnen Policen zu versichern, oder diese in Zweier- bzw. Dreierkombinationen abzusichern.

Die Versicherungsleistung umfasst dabei alle Gebäude, Garagen, bzw. Nebengebäude, die im Versicherungsschein genau aufzuführen sind. In die Wohngebäudeversicherung sind dabei alle Teile eingeschlossen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie zum Beispiel Einbauküchen, Heizungsanlagen oder Einbauschränke. Ausgenommen aus der Versicherung sind dabei alle Gegenstände, die von dem jeweiligen Mieter eingebaut wurden. Neben den fest verbundenen Teilen kann unter anderem Zubehör mit in die Versicherungsleistung eingeschlossen werden, wie zum Beispiel Antennen oder angebaute Markisen. Wichtig ist dabei immer, dass alle Teile im Antrag mit aufgeführt sind, damit die Versicherung im Schadensfall in Leistung tritt.

Besonders vorteilhaft ist, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens, weiter alle anfallenden Kosten für etwaige Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzarbeiten übernimmt. Im Falle eines Brandes sind dabei oft der anfallende Bauschutt, bzw. Rückstände, die entsorgt werden müssen teurer zu bezahlen wie Sondermüll, und kann dem Hauseigentümer ein sehr großes Loch in das finanzielle Polster reißen. Die meisten Versicherungsgesellschaften leisten in diesem Fall rund 5% der vereinbarten Versicherungssumme, wobei jeder Hausbesitzer dabei prüfen sollte, ob eine höhere Erstattungssumme zu empfehlen ist.